Exklaustration

Die Exklaustration (cann. 638 f. CIC/1917) beschrieb die Möglichkeit der Entbindung eines Ordensangehörigen von seinem Leben innerhalb der Klausur der klösterlichen Gemeinschaft. Eine solche Möglichkeit bestand für Ordensfrauen und -männer, die ihre Profess bereits abgelegt hatten.
Die Exklaustration konnte bei Orden des päpstlichen Rechts nur vom Heiligen Stuhl gewährt werden, während für die Orden bischöflichen Rechts der Ortsbischof zuständig war. Das Leben in Exklaustration beinhaltete eine Befreiung von den klösterlichen Pflichten, die in der neuen Situation nicht durchzuhalten waren. Mit der Trennung von der Gemeinschaft des Konvents ruhte das Stimmrecht der bzw. des Exklaustrierten. Das Gelübde des Gehorsams ging für die Zeit der Abwesenheit vom Oberen des eigenen Klosters auf den Oberhirten des jeweiligen Aufenthaltsortes über. Auch das Armutsgelübde musste an die neue Situation angepasst werden, wenn die oder der Betroffene etwa selbst für seinen Unterhalt aufkommen musste. Die bzw. der Extraustrierte konnte im neuen Alltag seine Ordenstracht ablegen.
Die Exklaustration ist von der Säkularisierung (cann. 640 f. CIC/1917) zu unterscheiden, da die bzw. der Betroffene weiterhin ein Teil der klösterlichen Gemeinschaft blieb, während die bzw. der Säkularisierte den Ordensstand verließ.
Quellen
1917 Codex Iuris Canonicis, cann. 638 f., in: www.jgray.org (Letzter Zugriff am: 14.06.2016).
Codex Iuris Senior, cann. 638 f., in: www.catho.org (Letzter Zugriff am: 14.06.2016).
GASPARRI, Pietro (Hg.), Codex Iuris Canonici Pii X Pontificis Maximi iussu digestus, Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus, Rom 1917, cann. 638 f., in: www.archive.org (Letzter Zugriff am: 14.06.2016).
Literatur
BUDIN, Joachim, Die Rechtsstellung exklaustrierter Ordenskleriker. Ein Rechtsvergleich zwischen dem Recht der lateinischen Kirche und dem Recht der katholischen Ostkirchen, Essen 2001.
EICHMANN, Eduard / MÖRSDORF, Klaus, Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici, Bd. 1: Einleitung, Allgemeiner Teil und Personenrecht, München / Paderborn / Wien 1958, S. 539 f.
HANSTEIN, Honorius, Ordensrecht. Ein Grundriß für Studierende, Seelsorger, Klosterleitungen und Juristen, Paderborn 1953.
KRIMMEL, Arthur, Exklaustration, in: Lexikon für Theologie und Kirche2 3 (1959), Sp. 1312.
Empfohlene Zitierweise
Exklaustration, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 27018, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/27018. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 24.06.2016.
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