Fuldaer Bischofskonferenz 1924 vom 18.-20. August, Nr. 16

"Obligatorische Leistungen des Staates. Es wird als ein durchaus unannehmbarer Zustand bezeichnet, daß der preußische Staat anstatt der auf rechtlicher Verpflichtung beruhenden Dotation an die Bistümer etc. und an die Kirchengemeinden nur widerrufliche Zuschüsse unter Umgehung oder Verneinung der Rechtspflicht zahlt, und daß er den Kirchengemeinden den Rechtsweg abschneidet durch Erhebung des Kompetenzkonfliktes. Die Konferenz begrüßt mit Dank die fortgesetzten Bemühungen des Apostolischen Nuntius in dieser Angelegenheit. Daneben werden auch die Bischöfe und die Kirchengemeinden selbst ihre Ansprüche geltend zu machen haben. Es ist zu wünschen, daß auch die katholischen Abgeordneten darauf dringen, daß jeglicher Verdunkelung der Rechtsansprüche der Kirche entgegengetreten wird und die Parität gewahrt bleibt. Ein Referat zu dieser Frage ist dem Protokoll beigefügt."
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 18.-20. August 1924, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 1: 1918-1925 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 291, S. 584-596, hier 590.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1924 vom 18.-20. August, Nr. 16, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 27045, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/27045. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 26.06.2019.
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