Parlamentarischer Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Ersten Weltkriegs

Die Frage nach der Schuld für den Ausbruch, Verlauf und Ausgang des Ersten Weltkrieges entwickelte sich unmittelbar nach Kriegsende zu einem der am meisten drängenden Probleme des politisch-gesellschaftlichen Diskurses im Reich – insbesondere vor dem Hintergrund der als "Lüge" aufgefassten Schuldzuweisung der Entente im Versailler Vertrag. Zur Klärung dieser Frage konstituierte sich noch während der Weimarer Nationalversammlung am 21. August 1919 ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gemäß Art. 34 der Reichsverfassung. Er bestand aus einem Generalsekretariat und vier Unterausschüssen, welche parteiparitätisch besetzt waren. Die vier Unterausschüsse arbeiteten 1. zur "Vorgeschichte des Weltkrieges", 2. zu den "Friedensmöglichkeiten während des Weltkrieges", 3. zum "Völkerrecht im Weltkrieg" und 4. zu den "Ursachen des deutschen Zusammenbruchs im Jahre 1918".
Die Parteien verfolgten im Ausschuss unterschiedliche Zielsetzungen. Die sozialistische Linke (USPD und später KPD) verstand ihn als ein Tribunal gegen die Exponenten des alten Regimes. Sozialdemokraten (SPD), Zentrumspartei, Deutsche Demokratische Partei (DDP) und Deutsche Volkspartei (DVP) wollten "leidenschaftslos" die damaligen politischen Entscheidungsabläufe und Verantwortlichkeiten aufklären. Das konservative Lager, insbesondere die Deutschnationalen (DNVP), war prinzipiell gegen den Ausschuss und seine Zielsetzung. Aufgrund der paritätischen Besetzung konnten letztere Kräfte später bestimmenden Einfluss auf den Ausschuss erlangen. Dies und das vielfach obstruktive Verhalten von Reichsbehörden und Militär führten dazu, dass der Ausschuss mithin vor allem der apologetischen Fundierung der deutschen Außenpolitik diente.
Insbesondere die Tätigkeit des zweiten Unterausschusses tangierte den Heiligen Stuhl. Hier wurde 1921/22 die päpstliche Friedensinitiative vom 1. August 1917 untersucht. Die Kurie und Pacelli hatten dagegen starke Vorbehalte, die vom Auswärtigen Amt in Hinblick auf eine mögliche Vermittlerrolle des Vatikans in Verhandlungen über eine Erleichterung der Bestimmungen des Versailler Vertrags geteilt wurden. Aus diesem Grund fanden die entsprechenden Sitzungen des Ausschusses unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch wurden die Gutachten und Entscheidungen sowie die Zeugenvernehmungen des zweiten Unterausschusses im Gegensatz zu den drei anderen nicht veröffentlicht.
Quellen
Das Werk des Untersuchungsausschusses der Deutschen Verfassunggebenden Nationalversammlung und des Deutschen Reichstages 1919-1930. Verhandlungen, Gutachten, Urkunden, 19 Bde., Berlin 1925-1930.
Literatur
HEINEMANN, Ulrich, Die verdrängte Niederlage. Politische Öffentlichkeit und Kriegsschuldfrage in der Weimarer Republik (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 59), Göttingen 1983, S. 155-218.
PÖHLMANN, Markus, Untersuchungsauschuß, parlamentarischer, in: HIRSCHFELD, Gerhard / KRUMEICH, Gerd / RENZ, Irina (Hg.), Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn u. a. 2009, S. 938 f.
Empfohlene Zitierweise
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Ersten Weltkriegs, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3032, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3032. Letzter Zugriff am: 19.04.2024.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 16.12.2013.
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