Französische Sanktionen im Rheinland im März 1921

Mit den französische Sanktionen im Rheinland im März 1921 ist die Besetzung von Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort durch alliierte Truppen sowie die Herauslösung des gesamten Rheinlandes aus dem deutschen Zollgebiet gemeint, die am 8. März begann. Zuvor hatte der Oberste Rat der Alliierten in Paris nach mühsamen Verhandlungen am 29. Januar 1921 einen harten Zahlungsplan für die deutschen Reparationsleistungen vorgelegt, der als Verhandlungsgrundlage für eine weitere Konferenz in London vom 1. bis 7. März 1921 dienen sollte. Das Gegenangebot, das das Reich in London präsentiert hatte, hatte deutlich geringere Reparationsleistungen vorgesehen und auf die Alliierten wie eine Provokation gewirkt. Diese waren daraufhin zur Politik des ultimativen Diktats zurückgekehrt und hatten am 3. März die Annahme des Pariser Reparationsplans verlangt. Nach Ablehnung eines deutschen Kompromissvorschlages wurden die genannten Maßnahmen eingeleitet.
Literatur
BÜTTNER, Ursula, Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933, in: BENZ, Wolfgang (Hg.), Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 18: 20. Jahrhundert (1918-2000), Stuttgart 102010, S. 171-767, hier 379-383.
Empfohlene Zitierweise
Französische Sanktionen im Rheinland im März 1921, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3033, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3033. Letzter Zugriff am: 27.11.2024.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 16.12.2013.
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