Chambre des députés

Die Chambre des députés, die französische Abgeordnetenkammer, war neben dem Senat eine der beiden gesetzgebenden Kammern der Dritten Republik. Gemeinsam bildeten sie die Nationalversammlung (Assemblée Nationale). Die Vertreter der Abgeordnetenkammer wurden in allgemeiner und unmittelbarer Wahl auf vier Jahre gewählt (Art. 1). Sowohl die Abgeordnetenkammer als auch der Senat verfügten über umfassende Befugnisse im Hinblick auf die Gesetzesinitiative wie auch die Kontrolle der Regierung, der sie das Misstrauen aussprechen konnten (Art. 6). In der Praxis wurde diese Befugnis hauptsächlich von der Abgeordnetenkammer genutzt. Der Präsident der Republik hatte gemeinsam mit dem Senat das Recht, die Abgeordnetenkammer aufzulösen – ein Recht, das ab 1877 nicht mehr zur Anwendung kam (Art. 5).
Quellen
GOSEWINKEL, Dieter / MASING, Johannes / WÜRSCHINGER, Andreas (Hg.), Die Verfassungen in Europa 1789-1949. Wissenschaftliche Textedition unter Einschluß sämtlicher Änderungen und Ergänzungen sowie mit Dokumenten aus der englischen und amerikanischen Verfassungsgeschichte, München 2006, S. 342f.
Literatur
Histoire de l'Assemblée nationale, in: assemblee-nationale.fr (Letzter Zugriff am: 13.06.2019).
Empfohlene Zitierweise
Chambre des députés, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3037, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3037. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 26.06.2019.
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