Fuldaer Bischofskonferenz 1928 vom 7.-9. August, Nr. 11

"Auf Anfrage erklärt die Konferenz, daß sie nach wie vor an den Leitsätzen betr. das Frauenturnen festhält. Gegen das Schauturnen der Frauen soll stets, selbst wenn die Kleidung dabei geziemend ist, öffentlicher Protest erhoben werden. Die Abhaltung von Gottesdienst im Freien an Turnfesten, wenn sonst größere Massen von Katholiken die Sonntagspflicht nicht würden erfüllen können, bleibt dem Ermessen des Ordinarius überlassen; bei Anwesenheit von Turnerinnen soll Gottesdienst nur unter einem Protest gehalten werden, der das Festhalten an dem Grundsatz (Ablehnung des Frauen-Schauturnens) zum Ausdruck bringt."
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 7.-9. August 1928, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 2: 1926-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 440, S. 888-903, hier 894 f.
Literatur
Fuldaer Bischofskonferenz 1928 vom 7.-9. August; Schlagwort Nr. 10036.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1928 vom 7.-9. August, Nr. 11, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3128, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3128. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 20.01.2020.
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