Der Bundestag, eigentlich die Bundesversammlung, war der ständige Gesandtenkongress
der Mitgliedstaaten des von 1815 bis 1866 bestehenden Deutschen Bundes. Neben ihm verfügte
der Deutsche Bund über kein weiteres Verfassungsorgan. Den Vorsitz im Bundestag hatte der
Gesandte des Kaisertums Österreich. Die Beschlüsse der Versammlung gingen ins Bundesrecht
ein und wurden für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Tagungsort des Bundestags war das
Palais Thurn und Taxis in Frankfurt am Main.
Literatur
KOHL, Gerald, Deutscher Bund, in: JAEGER, Friedrich (Hg.), Enzyklopädie der Neuzeit
Online, in: DOI (Letzter Zugriff am: 28.08.2018).
Empfohlene Zitierweise
Bundestag, Deutscher Bund, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3320, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3320. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.Online seit 20.01.2020.Als PDF anzeigen