Deutsche Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege
Die freie, also nichtstaatliche Wohlfahrtspflege hat eine lange Tradition in Deutschland. Allerdings bestimmte die Weimarer Reichsverfassung die Wohlfahrt zu einer Aufgabe des Staates (Art. 7). Das breite Engagement der genannten Verbände blieb jedoch bestehen, was zu potentiellen Konflikten und einer Rechtsunsicherheit führte. 1926 erkannte der Staat durch die dritte Verordnung zur Durchführung des Reichsgesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen die Wohlfahrtsverbände an.
Quellen
Die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 11. August 1919, in: Reichsgesetzblatt
152 (1919), S. 1383-1418, hier 1384, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 15.01.2019).
Literatur
FLIERL, Hans, Freie und öffentliche Wohlfahrtspflege. Aufbau, Finanzierung,
Geschichte, Verbände, München 21992, S. 150-152.
LANGNER, Carsta, Formierte Zivilgesellschaft. Zum Korporatismus in Deutschland 1945
und 1989, Frankfurt am Main / New York 2018, S. 57-67.