"Meistbegünstigungsklausel" ist eigentlich ein Begriff aus dem internationalen
Handelsrecht. Er besagt, dass Handelsvergünstigungen wie z. B. Zollvorteile, die einem
Drittstaat gewährt werden, immer auch denjenigen Staaten eingeräumt werden, mit denen die
Meistbegünstigung vereinbart wurde.