TEI-P5
Das Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen
(Aufwertungsgesetz) vom 16. Juli 1925 war eine Maßnamhme zur Überwindung der
Nachkriegsinflation im Deutschen Reich. Eine erste Aufwertung zuvor entwerteter Hypotheken
und Pfandbriefe war durch die dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924
vorgenommen worden. Dabei waren die Hypotheken auf 15 % des Goldmarktpreises
aufgewertet worden. Mit dem Aufwertungsgesetz wurde dieser Wert auf bis zu 25 % erhöht.
Hiermit reagierte der Gesetzgeber auf die massive Kritik an der dritten Steuernotverordnung.
Die Aufwertungsbeträge wurden in Form von Liquidationspfandbriefen ausgegeben.
Online seit 20.01.2020. Als PDF anzeigen
Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925
Quellen
Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz)
vom 16. Juli 1925, in: Reichsgesetzblatt 1925, Teil I, Nr. 32,
S. 137-144, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 09.05.2018).
Literatur
Dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924; Schlagwort
Nr. 212
.

HOLTFRERICH, Carl-Ludwig, Die deutsche Inflation 1914-1923, Berlin 1980,
S. 315-327.
Inflation in der Weimarer Republik 1918-1923; Schlagwort
Nr. 9025
.

KIELKOPF, Klaus, Anleiheportefeuilles. Konzepte - Vergleichsmaßstäbe - Leistung von
deutschen Rentenfonds, Wiesbaden 1995, S. 97 f.
REITER, Werner, Das Bundesanleihekonsortium im Zusammenhang mit Gesamtwirtschaft,
Staat, Banken und Kapitalmarkt, Wiesbaden 1967, S. 112-116.
Empfohlene Zitierweise
Aufwertungsgesetz vom 16. Juli 1925, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3569, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3569. Letzter Zugriff am: 30.06.2025.