Umgemeindungen in Preußen in der Weimarer Republik

Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927 wurde die größte Umgemeindung der preußischen Geschichte beschlossen. Etwa ein Sechstel aller Einwohner Preußens war betroffen. Ziel war es, den Verwaltungsapparat zu entschlacken, indem historisch bedingte Zwerggebilde aufgelöst und neu zusammengesetzt wurden. Das Zahl der Stadtkreise, Ämter und Landgemeinden wurde deutlich gesenkt. Die Anzahl der Landkreise halbierte sich beinahe von ehemals 22 auf 12.
Literatur
HOLTZ, Dietrich, Verfassungs- und Verwaltungsreform in Reich und Ländern, Berlin 1928.
KÖTTGEN, Arnold, Die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Preußen vom 1. März 1926 bis zum 1. Mai 1930, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart 18 (1930), S. 1-129, hier 106.
MÖLLER, Horst, II. Preußen von 1918 bis 1947: Weimarer Republik, Preußen und der Nationalsozialismus, in: NEUGEBAUER, Wolfgang (Hg.), Handbuch der preussischen Geschichte, Bd. 3: Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Berlin / New York 2001, S. 149-316, hier 262 f.
Empfohlene Zitierweise
Umgemeindungen in Preußen in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3590, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3590. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 20.01.2020.
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