Apostolische Nuntiatur in München, durch die Zensur gestörter Postverkehr
Die diplomatische Post, zu der auch die Korrespondenz der Nuntiatur zählte, war von der Briefzensur ausgeschlossen. Dennoch wurde die Post der Nuntiatur teilweise geöffnet. Lorenzo Schioppa sandte diesbezüglich eine Beschwerde an die bayerische Regierung. Der bayerische Minister des Äußeren, Georg Graf von Hertling, bedauerte in seinem Schreiben an Pacelli vom 25. September 1917, dass ein Brief an den Nuntius von der Zensurstelle geöffnet worden war. Bei der Prüfung des Falles sei einwandfrei festgestellt worden, dass es sich um ein "Versehen eines Prüfers" gehandelt habe, "der infolge der Unübersichtlichkeit des Umschlages nicht sogleich erkannte, daß der Brief an Euer Exzellenz gerichtet war und nicht geöffnet werden durfte."
Quellen
Hertling an Pacelli vom 25. September 1917; AAV, Arch. Nunz. Monaco
335, fasz.7, fol. 9r.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 4: Struktur
und Krisen des Kaiserreichs, Stuttgart u. a. 21982,
S. 61-62.