Instruktion des Heiligen Offiziums vom 22. Juni 1859

In seiner Instruktion vom 22. Juni 1859 stellte das Heilige Offizium klar heraus, dass eine Zusammenarbeit mit oder eine Annäherung an die Protestanten untersagt waren. Das Verbot der Kooperation bezog sich sowohl auf den Bereich der theologischen Lehre, als auch auf die Liturgie. Den Katholiken wurde verboten, Protestanten zur Mitfeier des Gottesdiensts einzuladen, gemeinsam zu beten oder den Friedensgruß zu reichen. Außerdem wurde die Teilnahme am protestantischen Gottesdienst untersagt. Gleiches galt für ein kooperatives Vorgehen bei gemischt konfessionellen Eheschließungen. All diese Handlungen wurden als Zeichen der Kircheneinheit verstanden, die es mit den schismatischen Protestanten nicht konnte, weshalb sie unterbleiben müssten. Eine Ausnahme bildete jedoch die Begräbnisfeier, bei der zumindest Protestanten anwesend sein durften, allerdings nicht als aktive Teilnehmer der Liturgie beim Requiem. Da auch die Protestanten sich wenig offen gegenüber einer Annäherung zeigten, hielt das Heilige Offizium positive Signale von katholischer Seite für unangebracht.
Quellen
Collectanea S. Congregationis de Propaganda Fide seu decreta instructiones rescripta pro Apostolicis missionibus, Bd. 1: Ann. 1622-1866. NN. 1-1299, Rom 1907, Nr. 1176, S. 641 f., hier 642.
Empfohlene Zitierweise
Instruktion des Heiligen Offiziums vom 22. Juni 1859, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 476, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/476. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 29.09.2014.
Als PDF anzeigen