Instruktion des Heiligen Offiziums an den Apostolischen Vikar N. vom 1. Mai 1889

Das Heilige Offizium ging in seiner Instruktion vom 1. Mai 1889 auf die Zulassung nicht-katholischer Musiker für die Feier der Liturgie ein.
An vielen Orten sei es laut Verfasser üblich geworden, Kinder aus anderen Konfessionen oder sogar jüdische Kinder als Sänger einzusetzen. Vielerorts werde dieses Vorgehen als kein Problem eingestuft, zumal die Kinder über die Liturgie den Weg der Konversion einschlagen könnten. Das Heilige Offizium sah in dieser Entwicklung eine Notlösung im Einzelfall und verordnete eine bessere Gesangsausbildung der katholischen Kinder und Jugendlichen, was den Einsatz von Kindern anderer Glaubensgemeinschaften überflüssig machen würde.
Quellen
Collectanea S. Congregationis de Propaganda Fide seu decreta instructiones rescripta pro Apostolicis missionibus, Bd. 2: Ann. 1867-1906. NN. 1300-2317, Rom 1907, Nr. 1703, S. 236 f.
Empfohlene Zitierweise
Instruktion des Heiligen Offiziums an den Apostolischen Vikar N. vom 1. Mai 1889, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 481, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/481. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 24.10.2013, letzte Änderung am 29.09.2014.
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