Völkerbund
Die Gründung des Völkerbunds wurde noch während der Pariser Friedensverhandlungen in die Wege geleitet. Seine Satzung, die am 28. April 1919 verabschiedet wurde, war Teil der Friedensverträge. Formell wurde die Gründung des Bundes am 10. Januar 1920 vollzogen. Er sollte die territoriale Integrität und poltische Unabhängkeit seiner Mitgliedsstaaten wahren. Dazu standen ihm kolletive Mittel wie Schieds-, Vermittlungs- und Rechtssprechungsverfahren sowie wirtschaftliche und militärische Sanktionen zur Verfügung. Sitz der Instituion war Genf, wo sich ein ständiges Sekretariat befand. Organe waren die Bundsversammlung der Mitglieder und ein kleinerer Völkerbundrat, der aus ständigen Vertretern der Großmächte und wechselnden anderer Staaten bestand.
Von den anfangs potentiellen 45 Mitgliedsstaaten wurden die USA aufgrund der Weigerung des US-Senats nie Mitglied. Das Deutsche Reich gehörte ihm von 1926 bis 1933, Japan von 1920 bis 1933, Italien vobn 1920 bis 1937 und die Sowjetunion von 1934 bis 1940 an. Benedikt XV. und Pius XI. unterstützten zwar prinzipiell die Völkerbundsidee, dennoch trat ihm der Heilige Stuhl auch nach dem Abschluss der Lateranverträge 1929 nicht bei. Der Völkerbund übte aufgrund der fortgesetzen Großmachtpolitik der europäischen Mächte nur einen begrenzen Einfluss aus, der im Verlauf der 1930er Jahren noch weiter abnahm. Er löste sich formell am 19. April 1946 auf, nachdem bereits im Jahr zuvor die Vereinten Nationen gegründet worden waren.
Literatur
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