Der Ursprung des landesherrlichen Kirchenregiments geht auf die Reformation zurück.
Mit dem Augsbuger Religionsfrieden gingen die bischöflichen Rechte auf die evangelischen
Landesherren über. Die bayerische Verfassung von 1818 bildete zusammen mit dem
Religionsedikt, dem Konkordat und dem Protestantenedikt die rechtliche Grundlage für den
Summeiskopat, also die Kirchenleitung, des Königs von Bayern. Der Summepiskopat der
Landesherren endete im gesamten Reich und damit auch in Bayern mit dem Untergang des Kaiserreichs im
Jahr 1918.
Summepiskopat/Landesherrliches Kirchenregiment, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 691, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/691. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 01.02.2022.Als PDF anzeigen