Grabeskirche in Jerusalem
Durch das Gesetz "Status quo" aus dem Jahr 1852 wurde die offizielle Zuweisung der einzelnen Bereiche der Grabeskirche zu den verschiedenen Konfessionen eindeutig geregelt. Diese Regelung ist bis heute gültig. Die bedeutendsten Teile wie der Grabbau, Boden und Kuppel der Rotunde, Vorhof und Eingang zur Kirche unterliegen gemeinsamer Verantwortung. Die griechisch-orthodoxe Kirche ist im Besitz der Hauptkirche, die römisch-katholische u.a. des nordwestlichen Areals mit der Erscheinungskapelle. Die Armenier besitzen u.a. die Helena-Kapelle und die Südgalerien. Auch die Syrer und die Kopten haben kleinere Besitzungen innerhalb und außerhalb der Grabeskirche, die Äthiopier nur außerhalb.
Literatur
BIDDLE, Martin/ ZABÉ, Michel/ ZERBST, Rainer, Die Grabeskirche in Jerusalem, Stuttgart
2000.
KRÜGER, Jürgen, Die Grabeskirche zu Jerusalem. Geschichte – Gestalt – Bedeutung,
Regensburg 2000.
MERKLEIN, Helmut u. a., Heiliges Grab, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 4 (1995),
Sp. 1319-1324.