Konkordat mit Polen von 1925

Die polnische Verfassung vom 17. März 1921 war ein Kompromiss zwischen der katholischen Kirche und dem polnischen Staat. Beide Akteure waren daran interessiert, ihr Verhältnis mit einem Konkordat definitiv auszugestalten. Häufige Regierungswechsel verzögerten jedoch die Aufnahme von Verhandlungen in den folgenden Jahren. Erst unter der zweiten Regierung Władysław Grabskis seit Ende 1923 kehrte eine gewisse Stabilität ein. Die Republik Polen sondierte seit der zweiten Jahreshälfte 1924 beim Heiligen Stuhl wegen des Abschlusses eines Konkordates, im Oktober 1924 traten beide Seiten in geheime Verhandlungen miteinander, an denen sich Pius XI. selbst als ehemaliger Nuntius in Warschau maßgeblich beteiligte. Der Vertrag wurde am 10. Februar 1925 unterzeichnet und am 2. Juni 1925 vom polnischen Sejm ratifiziert. Die zugehörige Zirkumskriptionsbulle "Vixdum Poloniae unitas" erließ Pius XI. am 28. Oktober 1925.
Das Konkordat brachte der katholischen Kirche einige Erfolge. Ihr wurde volle Freiheit garantiert (Art. 1). Alle Gesetze, die dem Konkordat widersprachen, sollten annulliert werden (Art. 25). Der Religionsunterricht, erteilt von kirchlich approbierten Katechisten, wurde für katholische Schüler an staatlichen Schulen als verpflichtend erklärt (Art. 13). Aber auch für den Staat waren einige Vereinbarungen vorteilhaft. Kein Teil des polnischen Territoriums sollte unter der Jurisdiktion eines auswärtigen Bischofs stehen und der griechisch katholische Ritus auf Ostgalizien beschränkt bleiben (Art. 9). Der polnische Präsident erhielt ein Einspruchsrecht gegen die päpstliche Ernennung der Bischöfe (Art. 11). Diese mussten zudem einen Loyalitätseid auf die Republik leisten (Art. 12). Der Staat konnte bei den Bischöfen Beschwerde gegen missliebige Priester führen (Art. 20). Des Weiteren wurde die Frage des Einbezugs kirchlicher Güter in eine Landreform definitiv gelöst (Art. 24) und die Staatsleistungen wurden festgelegt.
Insbesondere die Regelungen, die die Freie Stadt Danzig betrafen, waren jedoch umstritten, denn der Warschauer Nuntius sollte das Aufsichtsrecht über die Stadt haben. Außerdem war der Danziger Senat hinsichtlich des Konkordats entgegen der Bestimmungen des Versailler Vertrages nicht einmal angehört worden. Der Apostolische Administrator Eduard O'Rourke unterstützte die Beschwerden. Die deutschen und Danziger Proteste wurden insofern berücksichtigt, als der Heilige Stuhl am 21. März 1925 ein Kommuniqué unterzeichnete, das am 30. März in Danzig veröffentlicht wurde. Diesem zufolge hatte der polnische Nuntius keine diplomatische Funktion in Danzig, sondern nur innerkirchliche Befugnisse, und die Danziger Bevölkerung war nicht gehalten, sich an ihn zu wenden.
Die Reichsregierung kritisierte auch die Errichtung des Bistums Kattowitz/Katowice, weil es die Abtrennung Oberschlesiens an Polen institutionell weiter festigte. Der Breslauer Fürstbischof Adolf Kardinal Bertram, zu dessen Bistum das Gebiet der neuen Diözese bisher gehört hatte, war allerdings aus seelsorgerischen Gründen mit deren Neugründung nach den heftigen nationalen Auseinandersetzungen nach dem Ersten Weltkrieg einverstanden, solange die Einkünfte der dem Fürstbistum gehörenden Güter auf dem Gebiet des neuen Bistums weiterhin Breslau erhalten blieben. Auch mit Litauen gab es Spannungen wegen der Anerkennung der polnisch-litauischen Grenze durch den Heiligen Stuhl.
Pius XI. war insgesamt zufrieden mit dem Konkordat, das ein Muster für die weiteren seines Pontifikats bildete.
Quellen
Konkordat pomiędzy Stolicą Apostolską a Rzecząpospolitą Polską vom 10. Februar 1925, in: Dziennik Ustaw 1925, Nr. 72, S. 1083-1094, in: isap.sejm.gov.pl (Letzter Zugriff am: 14.08.2015).
MERCATI, Angelo (Bearb.), Raccolta di Concordati su Materie Ecclesiastiche tra la Santa Sede e le Autorità Civil, Bd. 2: 1915-1954, Rom 1954, S. 30-40.
Literatur
HINKEL, Sascha, Adolf Kardinal Bertram. Kirchenpolitik in Kaiserreich und Weimarer Republik (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 117), Paderborn u. a. 2010, S. 202-204.
PEASE, Neal, Rome's Most Faithful Daughter. The Catholic Church and the Independent Poland, 1914-1939 (Ohio University Press Polish and Polish-American Studies Series), Athens, OH 2009, S. 54-76.
SAMERSKI, Stefan, Die katholische Kirche in der Freien Stadt Danzig 1920-1933. Katholizismus zwischen Libertas und Irredenta (Bonner Beiträge zur Kirchengeschichte 17), Köln / Weimar / Wien 1991, S. 136-149.
VIAF: 177905473
Empfohlene Zitierweise
Konkordat mit Polen von 1925, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 7052, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/7052. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 20.01.2020.
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