Bei der Bischofsversammlung der Kölner Kirchenprovinz vom 16. bis zum 18. April
1850 berieten die Teilnehmer insbesondere über den von der preußischen Regierung verlangten
Eid auf die revidierte Verfassung vom 31. Januar 1850. Diesen sollten alle mittelbaren
und unmittelbaren Staatsbeamten leisten, was teilweise auch den Klerus betraf. Die Bischöfe
kamen überein, dass die betroffenen Priester den Eid ohne Aufnahme eines Vorbehalts in
seinem Wortlaut leisten dürfen. Jedoch sollten sie sich zuvor ausdrücklich dagegen
verwahren, dass durch die Eidesleistung die kirchlichen Rechte geschmälert
werden.
Literatur
HEGEL, Eduard, Geschichte des Erzbistums Köln, Bd. 5: Das Erzbistum Köln zwischen
der Restauration des 19. Jahrhunderts und der Restauration des
20. Jahrhunderts 1815-1962, Köln 1987, S. 514 f.
Empfohlene Zitierweise
Bischofsversammlung der Kölner Kirchenprovinz vom 16. bis zum 18. April
1850, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 9091, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/9091. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
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