Beratungen über die Disziplinierung der Bischofskonferenzen durch den Heiligen Stuhl 1924-1926

Aufgrund verschiedener bei der Konsistorialkongregation eingegangener Beschwerden aus unterschiedlichen Ländern – besonders aus den USA und Frankreich –, ordnete Pius XI. im Dezember 1923 Beratungen über die Reglementierung der national agierenden Bischofskonferenzen durch den Heiligen Stuhl an. In unterschiedlichen Ländern vor allem Mittel- und Westeuropas waren ab der Mitte des 19. Jahrhunderts Bischofskonferenzen entstanden. Diese neuen Institutionen hatten jedoch keine Berücksichtigung im CIC/1917 gefunden. Um nun deren rechtlichen Status zu klären, wurden mehrere Nuntien und Delegaten eingeschaltet, die über die Gepflogenheiten in den einzelnen Ländern Bericht erstatteten und dadurch die vatikanische Entscheidung beeinflussten.
Im Februar 1924 richtete der Sekretär der Konsistorialkongregation, Gaetano De Lai, eine Weisung an Pacelli sowie an dessen Amtskollegen Ermenegildo Pellegrinetti (Jugoslawien) und Lorenzo Lauri (Polen). Deren Berichte dienten ebenso als Grundlage für eine gemeinsame Sitzung der Konsistorialkongregation und der Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten wie die Berichterstattung des Schweizer Nuntius Luigi Maglione und des Apostolischen Delegaten für Kanada, Pietro Di Maria. Die Sessio mixta fand am 18. Juni 1925 statt. Dabei beschlossen die Kardinäle angesichts der nationalen Unterschiede eine Intensivierung der Untersuchung durch die Einschaltung weiterer päpstlicher Diplomaten und forderten gleichzeitig ein kanonistisches Gutachten Benedetto Ojettis an. Der Kreis der Beteiligten wurde um Bonaventura Cerretti (ehemaliger Nuntius in Frankreich), Cesare Orsenigo (Nuntius in Ungarn) und Pietro Fumasoni-Biondi (Apostolischer Delegat in den USA) erweitert. Damit war lediglich eine Auswahl von Ländern getroffen, in denen es entweder seit dem 19. Jahrhundert bzw. erst seit Ende des Ersten Weltkrieges national agierende Bischofskonferenzen gab.
Den päpstlichen Repräsentanten wurde ein Fragenkatalog bestehend aus zehn Einzelfragen vorgelegt, der unter anderem die institutionelle Gestalt, die Sitzungsabläufe, das Verhältnis zum jeweiligen päpstlichen Repräsentanten sowie den Einfluss des Vorsitzenden zum Thema hatte. In einer erneuten Sitzung am 10. Juni 1926, an der auch Vertreter der Konzilskongregation teilnahmen, berieten die Kardinäle erneut die Thematik, beschlossen allerdings vor dem Hintergrund der Berichterstattung, dass die gewünschte gesamtkirchliche Regulierung der Bischofskonferenzen nicht umsetzbar sei. Vielmehr sollten im Einzelfall bestimmte Missbräuche und Kompetenzüberschreitungen durch partikularrechtliche Regelungen ausgeräumt werden. Pius XI. gab sich mit dieser Entscheidung zufrieden, sprach sich jedoch für eine stärkere Anbindung der Bischofskonferenzen an den jeweiligen Nuntius bzw. Delegaten aus, der zumindest formell zu Auftakt und Abschluss der Konferenzen eingeladen und vor allem über die Beratungen genau informiert werden sollte. Eine konkrete Anweisung folgte dem päpstlichen Wunsch jedoch nicht.
Mit dem Ausbleiben einer Bestimmung des universalkirchlichen Rechtsstatus der Bischofskonferenzen bewahrte sich der Heilige Stuhl einerseits seinen Einfluss auf die Ortskirchen, ermöglichte andererseits – wenn auch nicht intendiert – den Fortbestand eigenverantwortlicher bischöflicher Zusammenarbeit auf nationaler Ebene.
Quellen
Tischvorlage "Le Conferenze generali dell'Episcopato" für die gemeinsame Sitzung der Konsistorialkongregation und der Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten am 18. Juni 1925; AAV, Congr. Concist., Ponenze 1925, 59.
Tischvorlage "Le Conferenze generali dell’Episcopato" für die gemeinsame Sitzung der Konsistorial-, Konzils- und Kongregation für die Außerordentlichen Kirchlichen Angelegenheiten am 10. Juni 1926; AAV, Congr. Concist., Ponenze 1926, 81.
Verbale der Congregazione generale mista vom 10. Juni 1926; S.RR.SS., AA.EE.SS., Stati Ecclesiastici, 1925-1938, pos. 356, fasc. 246, fol. 110r-112v.
Literatur
DIEGUEZ, Alejandro Mario, Governo della Chiesa e Vigilanza sulle Chiese nelle Plenarie della Congregazione Concistoriale. Proposte degli Eminentissimi Padri e Decisioni del Santo Padre, in: PETTINAROLI, Laura (Hg.), Le gouvernement pontifical sous Pie XI (Collection de l'école française de Rome 467), Rom 2013, S. 585-606.
FELICIANI, Giorgio, Tra diplomazia e pastoralità: nunzi pontifici ed episcopato locale negli anni di Pio XI, in: SEMERARO, Cosimo (Hg.), La Sollecitudine Ecclesiale di Pio XI. Alla luce delle nuove fonte archivistiche. Atti del Convegno Internazionale di Studi Città del Vaticano 26-28 febbraio 2009, Vatikanstadt 2010, S. 61-77.
FELICIANI, Giorgio, Basisnorm der Handlungen Pacellis? Der Codex Iuris Canonici von 1917, in: WOLF, Hubert (Hg.), Eugenio Pacelli als Nuntius in Deutschland. Forschungsperspektiven und Ansätze zu einem internationalen Vergleich (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 121), Paderborn u. a. 2012, S. 49-60, hier 57-60.
MANZANARES, Julio, Las conferencias Episcopales preconciliares vista por los Representantes Pontificios, in: LINEHAN, Peter (Hg.), Life, Law and Letters. Historical Studies in Honour of Antonio Gracía y García, Rom 1998, S. 621-639.
Empfohlene Zitierweise
Beratungen über die Disziplinierung der Bischofskonferenzen durch den Heiligen Stuhl 1924-1926, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 9099, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/9099. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 18.09.2015.
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