Dokument-Nr. 18755

Fürstbischöfliches Ordinariat Breslau: [Kein Betreff]. Breslau, 02. Juni 1926

Obiger Kundgebung entsprechend, wollen die hochwürdigen Herren Pfarrer nach ihrem Ermessen die Gläubigen in geeigneter Weise darüber aufklären, daß aus Gründen des natürlichen und christlichen Sittengesetzes es unerlaubt ist, der entschädigungslosen Enteignung von Privatvermögen irgend welcher fürstlicher oder anderer Personen zuzustimmen, dabei aber jedweder Bemerkung politischer Art ebenso sich enthalten, wie die vorstehende Kundgebung einzig aus religiös-sittlichen Erwägungen hervorgeht.
Es darf die Erwartung ausgesprochen werden, daß nach Erledigung des Volksenscheides die gesetzgebenden Faktoren bei erneuter Prüfung der Angelegenheit zu einer Entschließung gelangen, die ebenso mit den sittlichen Forderungen der Gerechtigkeit, wie mit der Notlage des Volkes und den Anforderungen des Volkswohles vereinbar ist.
Fürstbischöfliches Ordinariat.
Empfohlene Zitierweise
Fürstbischöfliches Ordinariat Breslau, [Kein Betreff], Breslau vom 02. Juni 1926, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 18755, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/18755. Letzter Zugriff am: 04.05.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 26.06.2017.