Dokument-Nr. 18755
Fürstbischöfliches Ordinariat Breslau: [Kein Betreff]. Breslau, 02. Juni 1926
Es darf die Erwartung ausgesprochen werden, daß nach Erledigung des Volksenscheides die gesetzgebenden Faktoren bei erneuter Prüfung der Angelegenheit zu einer Entschließung gelangen, die ebenso mit den sittlichen Forderungen der Gerechtigkeit, wie mit der Notlage des Volkes und den Anforderungen des Volkswohles vereinbar ist.
Fürstbischöfliches Ordinariat.