Hauptausschuss des Reichstags

Durch das Ermächtigungsgesetz vom 4. August 1914 wurde der Bundesrat zum alleinigen Organ der Legislative, da der Reichstag von seinem Recht, die vom Bundesrat verabschiedeten Gesetze aufzuheben, nur selten Gebrauch machte. Dennoch wurde der Reichstag nicht aufgelöst, sondern er ordnete sich für die Kriegszeit dem Bundesrat, der Reichsleitung und der Obersten Heeresleitung unter.
Seit dem Sommer 1916 griff der Reichstag wieder aktiver in die politischen Diskussionen ein. Dafür eignete sich der aus Vertretern der Mehrheitsparteien (Fortschrittliche Volkspartei, Nationalliberale Partei, Sozialdemokratische Partei Deutschlands und Zentrumspartei) bestehende Haushaltsausschuss. Er erhielt im Herbst 1916 das Recht, sich auch in den tagungsfreien Phasen des Reichstags zu versammeln. Zusätzlich konnte der Haushaltsausschuss seine Kompetenzen über seine eigentliche Aufgabe der Kontrolle des Reichshaushalts auf die Außenpolitik und die Kriegsführung ausweiten. Diese beiden Themen dominierten fortan die Debatten des "Hauptausschusses", wie er nun genannt wurde. Er konnte, da er regelmäßig tagte und klein genug war, effizient arbeiten – trotz einer großen Fluktuation seiner Mitglieder.
Den Vorsitz des Hauptausschusses hatte von 1912 bis August 1917 der Zentrumspolitiker und spätere preußische Justizminister Peter Spahn inne. Ihm folgte der Zentrumsabgeordnete Konstantin Fehrenbach bis er im Juni 1918 zum Reichstagspräsidenten gewählt wurde. Mit Friedrich Ebert übernahm erstmals ein Sozialdemokrat den Vorsitz.
Der Hauptausschuss trat zunehmend als ein die Reichsleitung kontrollierendes parlamentarisches Gremium auf, das deren Entscheidungen diskutierend begleitete und von der Regierung Rechenschaft verlangte. Die drei während des Ersten Weltkriegs amtierenden Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg, Georg Michaelis und Georg Graf Hertling stellten ihre Positionen zu den entscheidenden Themen (U-Boot-Krieg, Kriegsziele, Friedensresolution, Frieden von Brest-Litowsk, Wilsons 14-Punkte-Programm etc.) mehrfach im Hauptausschuss dar.
Ab Juli 1917 gewann der Interfraktionelle Ausschuss an Einfluss und drängte den Hauptausschuss in den Hintergrund.
Quellen
HUBER, Ernst Rudolf, Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 3: Deutsche Verfassungsdokumente 1900-1918, Stuttgart 31990, Nr. 83, S. 138 f.
SCHIFFERS, Reinhard / KOCH, Manfred / BOLDT, Hans, Der Hauptausschuß des Deutschen Reichstags 1915-1918, 4 Bde. (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Erste Reihe: Von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Republik 9), Düsseldorf 1981-1983.
Literatur
RAUH, Manfred, Die Parlamentarisierung des Deutschen Reiches (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 60), Düsseldorf 1977.
SCHÖNBERGER, Christoph, Die überholte Parlamentarisierung, Einflußgewinn und fehlende Herrschaftsfähigkeit des Reichstags im sich demokratisierenden Kaiserreich, in: Historische Zeitschrift 272 (2001), S. 622-666.
Empfohlene Zitierweise
Hauptausschuss des Reichstags, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 8004, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/8004. Letzter Zugriff am: 19.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 25.02.2019.
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