TEI-P5
                        
                            Heyer, Friedrich
                         
                        
                        Die Bischöfe von Trier, Paderborn, Limburg und Osnabrück sind berechtigt, für die
        wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen ein Diözesanseminar zu unterhalten. Der
        Unterricht an diesen Seminaren wird unbeschadet den kirchlichen Vorschriften dem deutschen
        theologischen Hochschulunterricht entsprechen. Zu Lehrern an den Seminaren werden nur solche
        Geistliche berufen werden, die für die Lehrtätigkeit in dem zu vertretenden Fache eine den
        Anforderungen der deutschen wissenschaftlichen Hochschulen entsprechende Eignung haben. Die
        Bischöfe werden dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung von den Statuten und
        dem Lehrplan der Seminare Kenntnis geben und ihm vor der Ernennung eines Lehrers über dessen
        Persönlichkeit, Bildungsgang und wissenschaftliche Leistung Mitteilung machen. 
     
                        
                             
                        Online seit 29.01.2018. 
                    
     
                    
                
            