Dokument-Nr. 12634
Weimann, Robert an Pacelli, Eugenio
Schloss Tütz, 28. November 1922
Erzbischoefliche Gnaden.
Mit Bezugnahme auf mein Schreiben vom 18.IX.22 beehre ich mich, Euerer Exzellenz gehorsamst zu berichten, dass die Verwaltung des Culmer Anteils der Delegatur Schwierigkeiten bereitet, weil der Hochwuerdigste Herr Bischof von Culm die Entscheidung des Heiligen Vaters der Geistlichkeit noch nicht bekannt gegeben hat. Der Hochwuerdigste Herr antwortet auf keines meiner schreiben, dagegen erlaesst das Generalvikariat in Pelplin, das bis dahin geschwiegen hat, jetzt Verfuegungen an die Geistlichen des deutschen Anteils. Es entsteht so die groesste Verwirrung, da die Geistlichkeit nicht weiss, an wen sie sich wenden soll, ob an mich oder nach Pelplin.
Tausende von Katholiken in den Grenzgebieten sind ohne geregelte Seelsorge, da der Hochwuerdigste Herr auf keine Vorstellung eingeht.
Nachdem nun der Heilige vater fuer Polnisch-Oberschlesien einen Apostolischen Administrator bestellt hat, fallen meiner Meinung nach alle Bedenken weg, auch die bei Deutschland verbliebenen Teile der Erzdioezese Gnesen und Posen und der Dioezese Kulm (8 Dekanate mit 75 Pfarreien und ca 150.000 Seelen) zu einer Apostolischen Delegatur zu erheben und mir die Rechte des Ordinariats zu verleihen.
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Euere Exzellenz bitte ich untertaenigst, im Interesse der Seelsorge in diesem Sinne bei dem Heiligen Stuhle vorstellig zu werden, sowie auch mir die Konsecrations- und Firm-Vollmacht zu erwirken, die durchaus notwendig ist.
Ich bin in treuer Ergebenheit
Euerer Exzellenz
untertaenigster
(gez.) Prälat Dr. Weimann
Erbischoefl. Delegat.