Dokument-Nr. 5431
Faulhaber, Michael von an Pacelli, Eugenio
München, 23. Dezember 1924

Abschrift
Euere Exzellenz!
Auf meine Beschwerdeschrift hat heute morgen Herr Ministerialrat Goldenberger zwei Stunden muendlich mit mir verhandelt und da ich aus seiner Rede entnahm, dass heute abend ueber diese Frage eine weitere Aussprache mit Euer Exzellenz erfolgen soll, beehre ich mich, den von mir heute morgen vertretenen Standpunkt kurz darzulegen. Um die Pfarrei Niederroth hatten sich 37 Bewerber gemeldet. Die oberhirtliche Stelle war nicht in der Lage, die aeltesten auf dieser Bewerberliste vorzuschlagen und waehlte drei Herren aus, die an sich keine glaenzende Qualifikation haben, von denen aber die zwei ersten aus seelsorgerlichen Gruenden unauffaellig von ihrer bisherigen Stelle entfernt werden sollten. Das Ministerium ging auf diesen Ternarvorschlag ueberhaupt nicht ein und ernannte den Herrn Josef Bauer von Dachau zum Pfarrer von Niederroth, der sich zwar auch beworben hatte, den ich aber ausdruecklich auf der Sitzung des Ordinariates abgelehnt hatte, weil er schon dreimal Pfarreien zurueckgewiesen hatte und des-
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halb nach unserer Gewohnheit fuer laengere Zeit nicht mehr in Betracht kam. In meinen dreizehn Bischofsjahren war es das Erstemal, dass die Staatsregierung gar keinen aus der Ternarliste nahm. Nun erklaerte mir Herr Ministerialrat Goldenberger, die Staatsregierung nehme das Recht fuer sich in Anspruch, auch ausserhalb der Liste des Ordinariates einen Geistlichen zu nehmen, wenn auch von diesem Rechte aeusserst selten Gebrauch gemacht wuerde. Eine telephonische Ruecksprache mit einem einzelnen Domherrn kann natuerlich nicht genuegen, um eine in der Vollsitzung des Ordinariates aufgestellte und vom Bischof genehmigte Liste abzuaendern. Ich erklaerte schriftlich und muendlich dieses Vorgehen der Staatsregierung stehe mit Art. 137 der Reichsverfassung in Widerspruch und sei angesichts der Tatsache, dass die Protestanten ueberhaupt keine Liste einreichen muessen, fuer uns unertraeglich. Wenn fuer die kirchliche Seite der Ternarvorschlag die Grenze zieht, dass nicht weniger als drei Namen genannt werden muessen, dann liegt darin auch fuer die staatliche Seite die Begrenzung, dass nicht mehr als drei in Frage kommen, ausser es wird die Liste dem Ordinariat zu neuen Vorschlaegen zurueckgegeben. Fuer die Protestanten hatte der Koenig ein eigentliches Collationsrecht, und wenn nun dieses weitergehende Recht ganz abgeschafft wurde, dann muss man erwarten, dass fuer die Katholiken das Patronatsrecht in der bisherigen Praxis wenigstens nicht erweitert wird. Wenn die Staatsregierung die Erklaerung abgibt, sie werde sich an den Ternarvorschlag des Bischofs halten, dann
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ist damit nicht die Rechtlage geaendert, wie Herr Goldenberger glaubt, sondern von ganz vereinzelten Ausnahmen abgesehen, die jetzige Rechtspraxis anerkannt. Ein Widerspruch seitens des Landtages gegen diese Erklaeurng [sic] der Regierung ist nicht zu fuerchten, weil trotz der Erklaerung die Imparitaet mit den Protestanten noch schreiend genug bleibt. Wir empfinden es als ein schweres Opfer der kirchlichen Freiheit, dass wir mehr als einen Herrn vorschlagen muessen, dass die Regierung nicht immer fuer den an erster Stelle genannten sich entscheidet, wir koennten es aber nicht ertragen, wenn die Regierung das Recht haette, irgend einen Bewerber ausserhalb der Liste zu nehmen, oder wenn der Bischof immer beifuegen muesste, warum er diesen oder jenen Herrn nicht auf die Liste setzt. Ich wiederhole, Ausnahmen wie der Fall Bauer sind unter dem jetzigen Ministerium aeusserst selten, es koennen aber weniger kirchenfreunliche Personen kommen und auch fuer diese moeglichen Faelle soll das Konkordat einen Schutz im Voraus bieten. Der Fall Bauer ist erledigt, da die Regierung ihre Erklaerung zuruecknimmt; es handelt sich aber um eine grundsaetzliche Erklaerung und wenn auch das Konkordat an dieser Frage nicht scheitern soll, hielt ich mich doch verpflichtet, die heutige Aussprache Eurer Exzellenz mitzuteilen.
Mit dem Ausdruck tiefster Verehrung
(gez.) M. Card. Faulhaber.
Empfohlene Zitierweise
Faulhaber, Michael von an Pacelli, Eugenio vom 23. Dezember 1924, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 5431, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/5431. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 10.09.2018.