Dokument-Nr. 11046
Bertram, Adolf Johannes an Boelitz, Otto
Breslau, 07. März 1923

Als Manuskript gedruckt
Eurer Exzellenz gefälliges Schreiben vom 21. Dezember 1922 m. U. III 2325 betreffend künftige Gestaltung des Lehrerbildungswesens habe ich zur Kenntnis der Bischöfe aller preußischen Diözesen gebracht mit Bitte um ihre gutachtliche Äußerung. Auf Grund der mir zugegangenen Antworten beehre ich mich Eurer Exzellenz im ausdrücklichen Auftrage aller Oberhirten folgendes zu unterbreiten:
Der Episkopat der preußischen Diözesen ist einstimmig der Überzeugung, daß durch die für die künftige Lehrerbildung getroffenen oder geplanten Maßnahmen die religiöse Bildung der Lehrerschaft, der religiöse Charakter der Jugenderziehung und damit das religiöse Wohl des Volkes aufs ungünstigste beeinflußt werden wird.
Eine der bewährtesten Stützen und Quellen der religiösen Bildung und Erziehung des ganzen Volkes waren die konfessionellen Lehrer- und Lehrerinnenseminare. Unleugbar trug die konfessionelle Gestaltung dieser Bildungsanstalten zur Befestigung der religiösen Haltung und Treue der Lehrer ebenso bei, wie sie das Vertrauen des katholischen Volksteiles zu den in solchen Anstalten gebildeten Lehrern vermehrte. Diese Anstalten sollen verschwinden, und es ist nichts in religiöser Hinsicht Befriedigendes an ihre Stelle getreten. Man verkennt den von den Lehrerseminaren für die Berufstätigkeit der Volksschullehrer ausgegangenen Segen, wenn man jetzt für die Bildung und Erziehung der Kinder des schlichten Volkes alles Heil von interkonfessionellen Anstalten und von der Hochschulbildung der künftigen Volksschullehrer erwartet, so gern man auch diese Hochschulbildung den ganz besonders befähigten Lehramtskandidaten wünschen mag. Was die seitherigen Anstalten an wahrem christlichen Bildungsgut dem Volke geboten haben, wird man erst inne werden, wenn die Folgen ihrer Vernichtung im Volksleben hervortreten.
Wenn gesagt wird, die Aufbauschulen, die durchweg an die Stelle der Lehrerseminare treten, seien nicht eine Umwandlung der Lehrerseminare, sondern eine neue Art von Pflanzstätten der Allgemeinbildung, und bei diesen sei nach den bestehenden Grundsätzen eine konfessionelle Gestaltung ausgeschlossen, so ist dem Episkopate kein Gesetz bekannt, durch das die Regierung gehindert gewesen wäre, eine konfessionelle Gestaltung der Aufbauschulen herbeizuführen. Gerechtfertigt und nahegelegt wäre eine konfessionelle Gestaltung schon durch die Rücksicht, dem katholischen Volke jenen schweren Verlust zu ersetzen, der durch die Vernichtung der konfessionellen Lehrerbildungsanstalten im Besitzstande des deutschen Katholizismus herbeigeführt ist. Die Staatsregierung hatte allen Grund, auf die so tief begründete Forderung des katholischen Volkes Rücksicht zu nehmen, zumal wenn erwartet wurde, daß durch die Aufbauschulen ein großer Teil der Jugendlichen jener Volkskreise ausgebildet wird, aus denen die künftigen Lehrer und Lehrerinnen voraussichtlich hervorgehen werden. Das Ministerium hat das nicht getan, sondern ohne Rücksicht auf die katholischen Interessen einfach einem Grundsatze Raum gegeben, der für seine Entschließungen, soweit uns bekannt, überhaupt keine bindende Kraft hat, sondern verständige Rücksichtnahme durchaus zuließ.
13v

Der im Ministerialreskripte erwähnte Umstand, daß viele künftige Geistliche deshalb, weil sie nun einmal kein konfessionelles Gymnasium haben, auf simultanen Anstalten ihre Gymnasialbildung suchen müssen, bildet keinen Erklärungsgrund für jene tiefgreifenden Schädigungen der katholischen Interessen. Etwas anderes ist es, wenn interkonfessionelle Gymnasien besucht werden, wo keine anderen bestehen, – etwas anderes, den Besitzstand des katholischen Volkes an konfessionellen Bildungsanstalten so tief verletzen. Zudem finden die zukünftigen Priester in ihrer wissenschaftlichen und praktischen Ausbildung in fünfjährigem, ausschließlich auf das Religiöse eingestellten Studiengange eine ganz andere Vertiefung ihrer Allgemeinbildung als die mit Religionsunterricht zu betrauenden Lehrer, denen es in der stark belasteten kurzen Zeit der Fachbildung nicht gelingen wird, das Fehlende zu ergänzen.
Nur zu begründet ist daher die Klage des Episkopats über die aus den ministeriellen Maßnahmen hervorgehende schwere Schädigung der höchsten Interessen des katholischen Volkes.
Eure Exzellenz lehnen es ab, für die Aufbauschulen eine Vermehrung des Religionsunterrichts zu gewähren, und verweisen auf wahlfreie Arbeitsgemeinschaften für die religiöse Bildung der Schüler. Solche wahlfreie Arbeitsgemeinschaften bilden keinen genügenden Ersatz für Stunden des planmäßig als ordentliches Lehrfach geltenden Religionsunterrichts, werden auch schwerlich im Hinblick auf den künftigen Lehrerberuf von solchen Schülern gewählt werden, die während der Schuljahre noch gar nicht wissen, welchem Berufe sie sich endgültig zuwenden werden. Wir lehnen die Einrichtung solcher Arbeitsgemeinschaften nicht ab, können aber nicht anerkennen, daß sie genügenden Ersatz für planmäßige Vermehrung der ordentlichen Religionsstunden seien. Unsicher ist, ob es praktisch Erfolg hat, künftige Lehrer auf Besuch solcher Arbeitsgemeinschaft zu verpflichten.
Hinsichtlich der Übertragung des Unterrichts in Philosophie an den Religionslehrer vermissen die Bischöfe in dem geehrten Schreiben Eurer Exzellenz eine bestimmte Erklärung. Unsererseits halten wir es für Pflicht, aufs nachdrücklichste zu erklären, daß wir auf Wahl der Lehrkraft für diesen Unterricht ein außerordentlich großes Gewicht legen, und zwar deshalb, weil die Gefahr besteht, daß durch den Philosophie-Unterricht bei den noch nicht zur Urteilsfähigkeit über die schwierigsten Probleme ausgereiften und vorgebildeten Schülern eine so heillose Verwirrung angerichtet werde, daß das Endresultat der Schülerbildung in den wichtigsten Fragen der Religion, der Sittlichkeit und Weltanschauung die Pilatus-Frage wird: "Was ist denn eigentlich Wahrheit?!" Die wunderlichsten Anschauungen und Unklarheiten in den Köpfen der künftigen Lehrer würden die Folge sein. Trotz aller Versicherungen Eurer Exzellenz über die Wertschätzung des Einflusses der Religion auf das Volksleben müssen wir doch ernsteste Besorgnisse hegen für die künftige Festigung und Klarheit in den religiösen Kenntnissen und der religiösen Durchbildung der Lehrerschaft und damit der künftigen Generationen. Es ist unsere Pflicht, unsere Stimme zu erheben, damit nicht unter dem Vorwande, der Blick der künftigen Jugendbildner müsse durch Einführung in die Wandel- und Irrgänge philosophischer Systeme eine Erweiterung erfahren, eine allmähliche Zerrüttung aller Glaubensklarheit, Glaubensfestigkeit und Glaubenswärme bei den künftigen Lehrern Platz greift.
Alle diese Erwägungen bestimmen den Episkopat, nach wie vor zu bestehen auf Sicherung der konfessionellen Lehrerbildung durch konfessionelle Vorbildungsanstalten, wie solche durch den Ausbau der konfessionellen Seminare am besten zu erreichen sind. Diese boten und bieten die beste Gewähr für Ausbildung solcher Lehrer, wie unser katholisches Volk sie braucht.
Wenn aber nach Aufhebung der Seminare die Staatsregierung die Lehrerbildung auf besondere Fachinstitute verlegen will und darauf hinweist, daß an diese die Anforderungen zu stellen seien, die sich aus den Zielen und Aufgaben der Lehrerbildung und aus der Gliederung des Volksschulwesens, also aus der Rücksichtnahme auf die konfessionelle Schule ergeben, so dürfen wir doch gewiß die Erwartung hegen, daß wenigstens diese Institute konfessionellen Charakter tragen. Würden Eure Exzellenz dieser Forderung nicht entsprechen, so würde es dem ganzen katholischen Volke klar werden, daß die Ziele der organisatorischen Arbeit des Ministeriums den wichtigsten Interessen der katholischen Kirche in Preußen entgegengesetzt wären. Konfessionelle Schulen setzen glaubensfeste, glaubensklare und glaubens-
14r
warme Lehrer und Lehrerinnen voraus. Solche gehen aus interkonfessionellen Fachinstituten nicht hervor. Konfessionelle Schule und konfessionelle Lehrerbildung hängen aufs innigste zusammen.
Wenn ich beispielsweise hier von meinem eigenen Diözesangebiete reden darf: welche Aussichten für meine große Diözese, wenn nach Vernichtung aller katholischen Lehrer – und Lehrerinnenseminare im Osten nun noch interkonfessionelle pädagogische Institute geschaffen würden! Glauben Eure Exzellenz denn wirklich, daß das katholische Volk sich das alles ruhig gefallen lassen soll? Ahnen Eure Exzellenz nicht, welches Echo ein so rücksichtsloses Vorgehen im katholischen Oberschlesien, im katholischen Westen und darüber hinaus im katholischen Bayern finden wird? Ist die Zeit danach angetan, daß man über Mißtrauen weitester katholischer Kreise gegen so tiefgreifende staatliche Maßnahmen und gegen die sie verfügenden Behörden sich hinwegsetzen darf?
Mit all' der Offenheit, die stets eine Pflicht des katholischen Episkopates gewesen ist, darf ich schließen mit der Bitte, das Ministerium wolle nicht die Rücksicht auf die heiligsten Interessen des katholischen Volkes vergessen, an dem Preußen inmitten allen Umsturzes die festeste Stütze der christlichen Kultur, der christlichen Sitte und der Achtung vor der Autorität finden kann.
A. Kard. Be rtram,
Fürstbischof von Breslau.
Empfohlene Zitierweise
Bertram, Adolf Johannes an Boelitz, Otto vom 07. März 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 11046, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/11046. Letzter Zugriff am: 24.11.2024.
Online seit 24.10.2013.