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                            Dokument-Nr. 20291
                         
                        
                        Euerer Exzellenz
haben mir mitgeteilt, dass einzelne Titel durch die Amministrazione di S. Sede und die Amministrazione Pontificia per le opere di religione irrtümlich als Altbesitz angemeldet wurden.
Der Reichskommissar für die Ablösung der öffentlichen Anleihen, dem ich hiervon Kenntnis gegeben habe, hat mir folgendes erwidert:
Durch die übereinstimmenden Feststellungen gewisser Irrtümer sei er genötigt, die frühere Zuteilung der Auslosungsrechte erneut zu prüfen. Er könne aus den Büchern der Reichsschuldenverwaltung zwar ersehen, dass einzelne Titel nicht Altbesitz seien, im übrigen sei er aber bei seiner Entscheidung auf die Beweisurkunden des Anmeldenden angewiesen. Solche
Ich beehre mich, Euerer Exzellenz von dieser Auffassung des Kommissars Kenntnis zu geben und bemerke dazu, dass der Kommissar bei seinen Entscheidungen richterliche Unabhängigkeit besitzt und an Anweisungen eines Ministeriums nicht gebunden ist.
Ausserdem bitte ich Euerer Exzellenz, mir noch folgende persönliche Bemerkung zu gestatten:
Bei der Besprechung am 4. dieses Monats habe ich Euerer Exzellenz die besonderen Gründe eingehend dargelegt, die mich dazu nötigten, die Bemühungen Euerer Exzellenz zu erbitten. Wenn es mir erlaubt ist, Euerer
Genehmigen Euerer Exzellenz, dass ich auch bei diesem Anlass die Versicherung meiner besonderen Verehrung und Ehrerbietung erneuere.
Euerer Exzellenz
ergebenster
Prugger. 
                        
                             
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    Dokument-Nr. 20291
Prugger, Alexander an Pacelli, Eugenio
 an Pacelli, Eugenio
Berlin, 23. November 1928
                        haben mir mitgeteilt, dass einzelne Titel durch die Amministrazione di S. Sede und die Amministrazione Pontificia per le opere di religione irrtümlich als Altbesitz angemeldet wurden.
Der Reichskommissar für die Ablösung der öffentlichen Anleihen, dem ich hiervon Kenntnis gegeben habe, hat mir folgendes erwidert:
Durch die übereinstimmenden Feststellungen gewisser Irrtümer sei er genötigt, die frühere Zuteilung der Auslosungsrechte erneut zu prüfen. Er könne aus den Büchern der Reichsschuldenverwaltung zwar ersehen, dass einzelne Titel nicht Altbesitz seien, im übrigen sei er aber bei seiner Entscheidung auf die Beweisurkunden des Anmeldenden angewiesen. Solche
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 Beweisurkunden seien im vorliegenden bisher nicht
        vorgelegt worden, vielmehr seien die Auslosungsrechte lediglich auf eine allgemeine
        Versicherung besonderer Persönlichkeiten bewilligt worden. Er sähe sich daher jetzt genötigt
        zu bitten, dass für diejenigen Titel, bei denen der Anspruch auf Anerkennung als Altbesitz
        aufrecht erhalten wird, Dokumente darüber vorgelegt werden, dass die Stücke vor dem
        1. Juli 1920 im Besitze des Anmeldenden gewesen sind.Ich beehre mich, Euerer Exzellenz von dieser Auffassung des Kommissars Kenntnis zu geben und bemerke dazu, dass der Kommissar bei seinen Entscheidungen richterliche Unabhängigkeit besitzt und an Anweisungen eines Ministeriums nicht gebunden ist.
Ausserdem bitte ich Euerer Exzellenz, mir noch folgende persönliche Bemerkung zu gestatten:
Bei der Besprechung am 4. dieses Monats habe ich Euerer Exzellenz die besonderen Gründe eingehend dargelegt, die mich dazu nötigten, die Bemühungen Euerer Exzellenz zu erbitten. Wenn es mir erlaubt ist, Euerer
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Exzellenz ehrerbietigst für diese Geneigtheit zu
        danken, möchte ich es jetzt, nachdem über die grundsätzliche und besonders vordringliche
        Frage Einverständnis besteht, dem Ermessen Euerer Exzellenz überlassen, ob etwa für die
        Modalitäten der Beweisdokumente die Mitwirkung der Deutschen Botschaft beim Heiligen Stuhle
        erwünscht ist. Gegebenenfalls erbitte ich Euerer Exzellenz Mitteilung, damit die Botschaft
        mit Anweisung versehen werden kann.Genehmigen Euerer Exzellenz, dass ich auch bei diesem Anlass die Versicherung meiner besonderen Verehrung und Ehrerbietung erneuere.
Euerer Exzellenz
ergebenster
Prugger.
