Dokument-Nr. 2596
Der preußische Episkopat gegen die Trennung von Kirche und Staat, in: Kölnische Volkszeitung, Nr. 921, 22. November 1918
Der Herr Erzbischof von Köln, Kardinal von Hartmann, hat an die preußische Regierung in Berlin folgendes Schreiben gerichtet:
Wie mir zuverlässig mitgeteilt wird, beabsichtigt die gegenwärtige Regierung bereits in den nächsten Tagen durch eine Verordnung die Trennung von Staat und Kirche zum 1. April 1919 einzuführen.
Hiergegen lege ich namens der sämtlichen Bischöfe Preußens feierlich Verwahrung ein, weil die geplante Maßnahme ein flagranter Rechtsbruch ist. Denn 1. Ist die gegenwärtige Regierung nur eine vorläufige, die höchstens befugt ist, im Interesse der öffentlichen Ruhe und Ordnung die erforderlichen Anordnungen zu treffen – nicht aber kann sie als berechtigt angesehen werden, bestehende Gesetze aufzuheben.
2. Durch die geplante Trennung wird nicht nur eine ganze Reihe geltender Gesetze, sondern auch die Verfassungsurkunde verletzt.
3. Durch die Trennung wird die katholische Kirche zahlreicher wohlerworbener Rechte beraubt, die ihr gesetzlich zugesichert sind auf Grund von rechtsverbindlichen Verträgen und auf Grund der Ersatzpflicht für Güter, die ihr durch die staatliche Gewalt genommen sind.
4. Wenn beabsichtigt wird, diese Trennung auf dem Wege einer bloßen Verordnung und nicht durch die Gesetzgebung zu vollziehen, so ist das keine gesetzliche Maßnahme, sondern ein Akt willkürlicher Gewalt.