Document no. 21148
[Kein Betreff], 22 October 1929
"Der Hochwürdigste Herr Nuntius möge gebeten werden, bei den diesbezüglichen Verhandlungen mit der Staatsregierung durchzusetzen, dass für die Einkommensbesteuerung als Dienstaufwandsentschädigung, durch welche keine Werbungskosten abgegolten werden sollen, im allgemeinen anerkannt werden:
bei den Erzbischöfen und Bischöfen 30 %,
beim Administrator von Schneidemühl und den Generalvikaren von Glatz und Katscher 15 %,
bei den Dignitären und Domkapitularen 12 % ihres dotationsmässigen Gehalts."