Document no. 12960
Handgranatenexplosion in Düsseldorf. Amtliche Meldung, in: Germania, Nr. 215, 06 August 1923
Nähere Angaben über den Vorfall liegen in Berlin bisher nicht vor. Die Maßnahmen der Besatzungsbehörden lassen indes erkennen, daß die Franzosen eine deutsche Täterschaft vermuten. Ob tatsächlich Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Vermutung gegeben sind, wissen wir nicht. Sollte die Untersuchung, an der Deutschland mitzuwirken bereit ist, eine deutsche Täterschaft erweisen, so würde die Reichsregierung dies aufs tiefste beklagen. Sie hat bei den Verhandlungen mit Nuntius Pacelli erst vor kurzem zum Ausdruck gebracht, daß sie jede verbrecherische Gewaltanwendung mit aller Schärfe verurteilt, und sie kann diese Verurteilung heute nur mit aller Schärfe wiederholen. Verbrecherische Gewaltakte bringen niemandem Nutzen, schädigen die deutsche Sache und haben nur Bedrückungen zur Folge.