Document no. 17905
Fürstenberg, Friedrich Egon von to Königliches Oberpräsidium der Provinz Schlesien, Breslau
Kremsier, 06 May 1887

Hochlöbliches kön. Oberpräsidium!
In dem im Königreiche Preußen liegende Theile meiner Diözese, sind einige Pfarrbeneficien, welche einstens zu den Malteser und Deut. Ordens Gütern gehörten und wegen Differenzen, die im Betreff des Patronats zwischen der hohen kön. Regierung und dem Diözesan-Bischofe obwalten, bis gegenwärtig nicht besetzt sind. Nachdem ich als Diözesanbischof dem kan. Communrechte nicht derogiren konnte, nach welchem das Besetzungsrecht auf diese Beneficien dem Bischofe zukommt, die hohe kön. Regierung jedoch das jus präsentandi für sich beansprucht, wandte ich mich im Februar 1884 an den hl. apost. Stuhl mit der Bitte, mit der hohen kön. Regierung eine diesbezügliche Transaktion einleiten zu wollen, damit diese Pfarreien besetzt werden können.
Auf mein wiederholtes Einschreiten hat der heil. Vater sub. 30. März 1887 mich bevollmächtigt, mich mit der hohen kön. Regierung in Betreff der strittigen Angelegenheit ins Einvernehmen zu setzen und das Resultat der Verhandlung dem hl. Apost. Stuhle zur definitiven Entscheidung vorzulegen.
Gestützt auf diese apostol. Bevollmächtigung erlaube ich mir Ein Hochlöbliches kön. Oberpräsidium zu ersuchen Nachstehendes in Erwägung ziehen zu wollen.
Nach dem kanon. Rechte steht fest:
1. daß ein patronatus eccl., der als Reallaste einem Gute inhärirt
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unter keiner Bedingung durch Verkauf des Gutes ipso facto auf [den] Käufer übergehe.
2. daß die Uebertragung des patronatus ecclesias, um so wenig[er] bei einer Confiscation möglich sei.
3.daß nur aktive Mitglieder der hl. kath. Kirche befähigt s[ind], das Patronat zu erwerben.
Ein Hochlöbliches kön. Oberpräsidium wird wohl daraus [ent]nehmen, daß, wenn ich als Bedingung zur Beilegung des Patronats-[Strei]tes die boschöfliche Ernennung (libera collatio) für diese [Bene]ficien setzte, ich dies im vollen Einklange mit dem kan. Rechte [tat] und nicht berechtigt war, dieses Recht des Diözesanbischofs preiszugeben.
Gegenwärtig aber, wo die hohe kön. Regierung die Besetzung bereits urgirt [sic] und auch ich sehnlichst wünsche, daß die Sache geregelt [werde], und unter ähnlichen Verhältnissen, wie mir bekannt, ein[en] Ausgleich zwischen der hohen kön. Regierung und dem Fürstbischof [von] Breslau erzielt worden ist und zwar durch ein Compromiss, und ich vom hl. Stuhle zur Schliessung eines ähnlichen Kompromisses mit der hohen kön. Regierung autorisirt [sic] bin, erlaube ich mir nachstehenden Antrag zu machen:
Als Diözesanbischof erkläre ich mich bereit bezüglich der dem Malteser Orden ehemals gehörigen Pfarreien Gröbnig, Babitz und Leisnitz Einer hohen kön. Regierung das "jus Präsentandi" einzuräumen, wenn nur die für die genannten Beneficien in Aussicht genom-
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menen Priester die durch das kanon. Recht vorgeschriebene Eignung haben.
Bezüglich des Pfarrbeneficiums Leobschütz, welches als Dekanatssitz gilt und bei welchem die Möglichkeit eintreten könnte, daß mit demselben die Stelle eines bischöflichen Kommissärs verbunden wird, wenn z. B. aus Gründen nicht thunlich wäre, dem Dechan in Katscher diese wichtige Stelle zu übertragen, würde ich die bischöfliche Ernennung (libera collatio) in Antrag stellen.
Es könnte dann "Eine" von den "drei" Pfarreien, die ehemals dem Deutschen Ritterorden gehörten, nämlich Kreuzendorf, Soppau oder Thröm der hohen kön. Regierung zur Präsentation überlassen werden und würden dann die "zwei" anderen, je nach gepflogenem Uebereinkommen, der bischöfl. Ernennung (libera coll.) anheimfallen.
pp.
Sollte Eine Hohe kön. Regierung diese ergebenste Proposition genehmigen, damit die seit Jahren vakanten Pfarreien ihre Seelsorger erhalten, so ersuche ich um gütige Verständigung, um dann den Bericht an den hl. Stuhl zu richten.
gez. Fr. Cardinal Fürstenberg
F. Erzbischof von Olmütz.
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Fürstenberg, Friedrich Egon von to Königliches Oberpräsidium der Provinz Schlesien, Breslau from 06 May 1887, attachment, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', document no. 17905, URL: www.pacelli-edition.de/en/Document/17905. Last access: 23-12-2024.
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