Document no. 18600
Leonardi to Katecheten der Schulen in Auer, Tramin, Söll, Aldein, Holen und Radein
[Ohne Ort], before 20 May 1926

Zur Befolgung der gesetzlichen Vorschriften über die Unterrichtungssprache beim Religionsunterrichte im gemischtsprachigen Gebiete (10. I. 1924, Art. 1 Abs. 3) und der Instruktionen des kgl. Schulamtes für das tridentinische Venezien (September 1925) sowie mit Berücksichtigung der Sprachkenntnisse der Schülerschaft der verschiedenen Orte verfüge ich, dass der Religionsunterricht in folgender Weise erteilt werde:
1.  Ausschliesslich italienisch in folgenden Klassen:
Zweite und dritte gemischte Klasse und vierte Mädchen- und Knabenklasse in Auer. Vierte und fünfte Knabenklasse und sechste Knabenklasse und Mädchenklasse in Tramin. Zweite gemischte Klasse in Aldein.
2. Unter abwechselndem Gebrauch des Deutschen und des Italienischen in folgenden Klassen: Erste gemischte Klasse in Auer; erste, zweite und dritte gemischte Klasse in Tramin (in fortschreitendem Masse vom ersten bis zum dritten Schuljahre, so dass im dritten Schuljahre der Gebrauch der italienischen Sprache vorwiege). In den einklassigen Schulen von Söll, Holen und Radein und in der ersten gemischtsprachigen 1 gemischten Klasse in Aldein.
Indem ich mich beehre, Euer Hochwürden die vorliegenden Verfügungen zur sofortigen Darnachhaltung bekannt zu machen, wie es auch bei mündlichen Vereinbarungen geschah, mache ich mir zur Pflicht, zu bemerken, "dass die Nichtbeachtung derselben ein genügender Grund für die Ausschliessung des Katecheten aus dem Unterrichte ist."
Der didaktische Leiter:
Unterschrift: Leonardi eh.
An die Volksschullehrer der erwähnten Schulen zur Kennnisnahme.
1Masch. gestrichen.
Recommended quotation
Leonardi to Katecheten der Schulen in Auer, Tramin, Söll, Aldein, Holen und Radein from before 20 May 1926, attachment, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', document no. 18600, URL: www.pacelli-edition.de/en/Document/18600. Last access: 18-07-2024.
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