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                            Schulte, Karl Joseph
                         
                        
                        Abschrift!
                         
                        1. Wir unterzeichneten Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz Köln, Münster, Paderborn,
        Trier, und wir unterzeichneten Bischöfe der zum Kölner Provinzialkonzil sich haltenden
        Diözesen Osnabrück und Hildesheim, vertreten übereinstimmend die Ueberzeugung, daß die vor
        100 Jahren auf Grund der Bulle "De salute animarum" bzw. "Impensa Romanorum Pontificium"
        geschehene Zirkumskription unserer Diözesen unter den heute in vieler Beziehung vollkommen
        anders gewordenen Verhältnissen nicht mehr den kirchlichen Interessen entspricht. Ist jede
        Diözesanleitung verglichen mit den Zeitverhältnissen von vor 100 Jahren außerordentlich viel
        schwerer und komplizierter geworden, so erst recht und bedeutend mehr als anderswo in dem
        Gebiete, das unsere Diözesen umschließen. Die Größenverhältnisse insbesondere der Diözesen
        der Kölner Kirchenprovinz sind derart außergewöhnlich, daß es dafür - es unterstehen hier
        mehr als 8 Millionen Katholiken nur vier Bischöfen - kein Analogon in der ganzen
        katholischen Welt gibt. Ueberdies sind zwei von diesen vier Bistümern auch räumlich sehr
        ausgedehnt, was übrigens ebenso für Osnabrück und Hildesheim zutrifft.
2. Wir unterzeichneten Bischöfe halten dafür, daß auf die Vermehrung der Bistümer in dem von unseren Diözesen umschlossenen Territorium hingearbeitet werden muß. In der Erzdiözese Köln drängt die kirchliche Entwicklung dahin, die Gebiete um Aachen und Essen zu selbständigen kirchlichen Jurisdiktionsbezirken zu machen.
(gz.) + C.J. Card Schulte, Erzbischof von Köln
(gz.) + Johannes, Bischof v. Münster.
(gz.) + Wilhelm, Bischof von Osnabrück.
(gz.) + Joseph, Bischof v. Hildesheim.
(gz.) + Caspar, Bischof von Paderborn.
(gz.) + Franz Rudolf, Bischof v. Trier 
                        
                             
                        
                             
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    Document no. 11522
Schulte, Karl Joseph Poggenburg, Johannes
Poggenburg, Johannes Berning, Hermann Wilhelm
Berning, Hermann Wilhelm Ernst, Joseph
Ernst, Joseph Klein, Kaspar
Klein, Kaspar Bornewasser, Franz Rudolf
Bornewasser, Franz Rudolf : Zur Frage der Zirkumskription der Diözesen der Kölner Kirchenprovinz und des Kölner
            Provinzialkonzils. Münster, 22 February 1927
: Zur Frage der Zirkumskription der Diözesen der Kölner Kirchenprovinz und des Kölner
            Provinzialkonzils. Münster, 22 February 1927
                        2. Wir unterzeichneten Bischöfe halten dafür, daß auf die Vermehrung der Bistümer in dem von unseren Diözesen umschlossenen Territorium hingearbeitet werden muß. In der Erzdiözese Köln drängt die kirchliche Entwicklung dahin, die Gebiete um Aachen und Essen zu selbständigen kirchlichen Jurisdiktionsbezirken zu machen.
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Im Bistum
        Münster geht die Entwicklung auf Erhebung des rheinischen Teils der Diözese zum eigenen
        Bistum und auf evtl. Abtretung des Oldenburger Diözesangebietes, im Bistum Paderborn auf
        Verselbständigung des sächsischen Diözesangebietes einschließlich des Anhaltinischen Landes,
        im Bistum Trier auf Grenzregulierungen im rechtsrheinischen Diözesangebiete, im Bistum
        Osnabrück auf Erhebung der Norddeutschen Missionen zu einer Diözese, im Bistum Hildesheim
        auf Uebernahme einiger Teile von der Diözese Fulda und auf einige Grenzregulierungen im
        Norden. Wir erklären dabei ausdrücklich, daß es ein schweres Unrecht gegen die katholische
        Kirche bedeuten würde, falls man die naturgemäße und notwendige Weiterentwicklung der
        katholisch-kirchlichen Verwaltung in Preußen mit dem Hinweis auf etwaige Gegenstimmungen im
        protestantischen Volksteil hintanhalten wollte. Wir erwarten, daß ebensowenig wie
        katholischerseits gegen eine eventuelle Vermehrung evangelisch-kirchlicher
        Verwaltungsbezirke und entsprechender Generalsuperintendentenstellen sich irgendeine Stimme
        erheben wird, auch protestantischerseits das unbestreitbare Recht unserer Kirche, ihren
        innerkirchlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten durch Vermehrung von Diözesen und
        Bischofssitzen gerecht zu werden, durchaus respektiert wird. Die Staatsregierung hat
        keinerlei Recht, mit Hinweis auf antikatholische Strömungen innerhalb des protestantischen
        Volksteils dem katholischen Volksteil jene kirchliche Versorgung zu erschweren, wie sie im
        Interesse der Seelsorge von den Bischöfen für notwendig erachtet wird. Ein neues Konkordat
        sollte darum nach unserer einmütigen Ansicht unter allen Umständen das Recht der
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auf Gründung neuer Diözesen in Anbetracht deren zu
        starken Bevölkerung oder zu großer Ausdehnung grundsätzlich so festlegen, daß bei einer
        neuen Zirkumskribierung, die unseres Erachtens in Aussicht genommen werden muß, der Staat
        durch Bestreitung der Notwendigkeit bzw. der Opportunität nicht mehr hindernd
        dazwischentreten kann. In welchem Umfange der Staat auf Grund der Säkularisation für die
        Dotierung eventueller neuer Diözesen herangezogen werden soll, diese Frage zu beantworten
        glauben wir z.Z. an dieser Stelle nicht als unsere Aufgabe ansehen zu müssen. Wir betonen
        jedoch unsere Ueberzeugung, daß der Staat die Dotation im Rahmen der
        Säkularisationsverpflichtungen zu leisten hat. Wir stimmen überein in der Meinung, daß es in
        dem bevorstehenden Konkordate mit Preußen, falls der Abschluß nicht außerordentlich
        verzögert werden soll, nicht möglich sein wird, die Neueinteilung unserer Diözesen bereits
        definitiv zu regeln. Jedenfalls aber liegen die bisherigen Diözesangrenzen in unserem
        Gebiete stellenweise derart, daß eine gute Neuzirkumskription sie nicht überall wird
        bestehen lassen können. Wir neigen daher zu dem Vorschlag, daß, wenn das Konkordat das
        prinzipielle Recht der Kirche <auf entsprechende Vermehrung der bisherigen
            Diözesen>1 beim Staate zur Anerkennung gebracht
        hat, zunächst innerhalb unserer Diözesen, soweit erforderlich erscheint, zur Unterstützung
        des Bischofs und seines Generalvikariates bischöfliche Delegaturbezirke geschaffen werden,
        an deren Spitze mit Spezialvollmachten auszustattende bischöfliche Delegaten zu berufen
        sind, die eventuell auch als Weihbischöfe der betreffenden Diözese fungieren können. Der
        Gang der Entwicklung eines solchen bischöflichen Delegaturbezirkes wird
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dann von selber ausweisen, ob er zur Umwandlung in eine
        Diözese reif ist.(gz.) + C.J. Card Schulte, Erzbischof von Köln
(gz.) + Johannes, Bischof v. Münster.
(gz.) + Wilhelm, Bischof von Osnabrück.
(gz.) + Joseph, Bischof v. Hildesheim.
(gz.) + Caspar, Bischof von Paderborn.
(gz.) + Franz Rudolf, Bischof v. Trier
1↑Masch. eingefügt.
                            
                        