Document no. 13424
Amt des öffentlichen Kurators in Sachen des Nachlasses von William Mitchner (verstorben) to Nelson
Brisbane, 27 June 1922

Abschrift, Uebersetzung
Mein Herr. In meinem Briefe an Sie vom 23. Dezember 1921, eine Aufforderung erging an Sie, die Summe von £ 100,- – Einhundet Pfund Strlg. innerhalb drei Monten zu übermitteln als Sicherheit für meine für Gerichts-Kosten einer Berufung an den Hohen (Obersten) Gerichtshof Australiens. Am 18. März erhielten wir aus Lewin folgende Depesche: ["]Öffentlicher Kurator Brisbane in Sachen Mitchner. Erwartet meine Instruktionen Nelson". Da die auffordernde Summe nicht zur Hand kam, und um die Sache der deutschen Beneficiaten (Pfründner) zu schützen, entschloss ich mich die Sicherheiten (Nachlass) für die Kosten, für deren Rechnung zu hinterlegen, was innerhalb der vorgescgriebenen Zeit geschehen ist. Ihren Brief vom 12. März 1922 empfing ich am 25. ultimo Mai.
Die Berufung war auf den 13. und 14. dieses Monats anberaumt. Ich wurde durch bevollmächtigten Anwalt (Counsel) vertreten und behauptete, dass das Urteil des obersten Gerichtshofes von Queensland falsch sei in betreff des deutschen Vermächtnisses und dass diese nicht ungültig (void) sind auf Grund des Gesetzes der perpetuities Unaufhörlichkeit. Diese Anschauung wurde von den folgenden unterstützt, und zwar: Der Anwalt für den Treuhänder des Testaments, <dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders des Testaments>1 dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders (Vormundsgerichts) und dem Anwalt, General Mandator des Freistaates (Commonwealth) von Australien und dem Anwalt für den General Mandator von Queensland.
Urteil ist jetzt erteilt worden durch den hohen Gerichtshof der die Berufung als gerechtfertigt bestätigt wie es im amtlichen Bericht im ["]Brisbane Courier" dargetan ist, laut Auszug der Zeitung die Ihnen unter Brief (separate cover) zugeht.
Durch Erlass des Hohen Gerichtshof der die Berufung anerkannt, wurde der Fall (case) an den Obersten Gerichtshof zu Queens-
23r
land zurückverwiesen, um die weiteren Schritte, die nötig sind, zu veranlassen. Der Hohe Gerichtshof hat einfach bestätigt, dass die Vermächtnisse nicht ungültig sind auf Grund des Gesetzes gegen Unaufhörlichkeit (perpetuities). Sobald der Treuhänder des Testaments wiederum den Fall vor den Hohen Gerichtshof von Queensland bringt, wird letzterer zweifelsohne die Gültigkeit der Vermächtnisse bestätigen. Ich werde fortfahren der deutschen Beneficiaten Interessierten Beneficiaten zu vertreten. Sie werden von der Entscheidung des Gerichts benachrichtigt werden.
Ich darf wohl hier erwähnen, dass da die Berufung von allen Parteien anerkannt worden ist, selbst wenn die Vermächtnisse oder auch nur einige als gültig anerkannt worden sind, dieselben nicht sofort bezahlt werden können they will not be paid directly sondern würden in dem öffentlichen Treuhänder Administrator des Freistaates von Australien ruhen. Der Anspruch der Beneficiaten wird gegen die Deutsche Regierung für die Beträge die Ihnen entzogen worden sind liegen. – Aus Ihrem Brief vom 28. September 1920, an den Königlichen Norwegischen Consul zu Brisbane geht hervor, dass sie die Sachlage gebührend recognised anerkennen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des öffentlichen Kurator
[ein Wort unlesbar].
NB. Anwalt Counsel.
Counsel = Gesetzkundiger Ratgeber. Siehe Bemerkung zu Zeitungsbericht der Verhandlungen.
Korrigierte und kollationierte Version.
Mein Herr. In meinem Briefe an Sie vom 23. Dezember 1921, eine Aufforderung erging an Sie, die Summe von £ 100,- – Einhundert Pfund Strlg. innerhalb drei Monaten zu übermitteln als Sicherheit für meine Gerichts-Kosten einer Berufung an den Hohen (Obersten) Gerichtshof Australiens. Am 18. März erhielten wir aus Lewin folgende Depesche: "Öffentlicher Kurator Brisbane in Sachen Mitchner. Erwartet meine Instruktionen. Nelson". Da die auffordernde Summe nicht zur Hand kam, und um die Sache der deutschen Beneficiaten (Pfründner) zu schützen, entschloss ich mich die Sicherheiten (Nachlass) für die Kosten, für deren Rechnung zu hinterlegen, was innerhalb der vorgeschriebenen Zeit geschehen ist. Ihren Brief vom 12. März 1922 empfing ich am 25. ultimo Mai.
Die Berufung war auf den 13. und 14. dieses Monats anberaumt. Ich wurde durch bevollmächtigten Anwalt (Counsel) vertreten und behauptete, dass das Urteil des obersten Gerichtshofes von Queensland falsch sei in betreff des deutschen Vermächtnisses und dass diese nicht ungültig (void) sind auf Grund des Gesetzes der perpetuities (Unaufhörlichkeit). Diese Anschauung wurde von den folgenden unterstützt, und zwar: Der Anwalt für den Treuhänder des Testaments, <dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders des Testaments>2 dem Anwalt des öffentlichen Treuhänders (Vormundsgerichts) und dem Anwalt, General Mandator des Freistaates (Commonwealth) von Australien und dem Anwalt für den General Mandator von Queensland.
Urteil ist jetzt erteilt worden durch den hohen Gerichtshof der die Berufung als gerechtfertigt bestätigt wie es im amtlichen Bericht im "Brisbane Courier" dargetan ist, laut Auszug der Zeitung die Ihnen unter Brief (separate cover) zugeht.
Durch Erlass des Hohen Gerichtshofs der die Berufung anerkannt, wurde der Fall (case) an den Obersten Gerichtshof zu Queens-
23r
land zurückverwiesen, um die weiteren Schritte, die nötig sind, zu veranlassen. Der Hohe Gerichtshof hat einfach bestätigt, dass die Vermächtnisse nicht ungültig sind auf Grund des Gesetzes gegen Unaufhörlichkeit (perpetuities). Sobald der Treuhänder des Testaments wiederum den Fall vor den Hohen Gerichtshof von Queensland bringt, wird letzterer zweifelsohne die Gültigkeit der Vermächtnisse bestätigen. Ich werde fortfahren der deutschen Beneficiaten Interessierten Beneficiaten zu vertreten. Sie werden von der Entscheidung des Gerichts benachrichtigt werden.
Ich darf wohl hier erwähnen, dass da die Berufung von allen Parteien anerkannt worden ist, selbst wenn die Vermächtnisse oder auch nur einige als gültig anerkannt worden sind, dieselben nicht sofort bezahlt werden können (they will not be paid directly) sondern würden in dem öffentlichen Treuhänder-Administrator des Freistaates von Australien ruhen. Der Anspruch der Beneficiaten wird gegen die Deutsche Regierung für die Beträge die Ihnen entzogen worden sind liegen. – Aus Ihrem Brief vom 28. September 1920, an den Königlichen Norwegischen Consul zu Brisbane geht hervor, dass sie die Sachlage gebührend (recognised) anerkennen.
Hochachtungsvoll
Unterschrift des öffentlichen Kurator
[ein Wort unlesbar].
NB. Anwalt Counsel.
Counsel = Gesetzkundiger Ratgeber. Siehe Bemerkung zu Zeitungsbericht der Verhandlungen.
Aufgrund der Vielzahl an grammatischen, syntaktischen und orthographischen Fehlern durch den Verfasser dieses Dokuments wurde darauf verzichtet, sie jedes Mal mittels eines [sic] als solche zu kennzeichnen.
1Hds. eingefügt von unbekannter Hand, vermutlich vom Verfasser.
2Hds. eingefügt von unbekannter Hand, vermutlich vom Verfasser.
3Hds. eingefügt von unbekannter Hand, vermutlich vom Verfasser.
Recommended quotation
Amt des öffentlichen Kurators in Sachen des Nachlasses von William Mitchner (verstorben) to Nelson from 27 June 1922, attachment, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', document no. 13424, URL: www.pacelli-edition.de/en/Document/13424. Last access: 25-12-2024.
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