TEI-P5
Scheglmann, Alphons Maria
Im Oberhirtl. Verordnungsblatt v. g. Okt. 22 N 17 S. 215 wird erklärt:
"Gegen die betreffende Lehrerin wurde niemals der Bannfluch geschleudert; sie wurde niemals von den Sakramenten ausgeschlossen; es wurde ihr niemals der Empfang der heiligen Kommunion untersagt (es handelt sich ausschließlich um die tägliche Kommunion); es wurde gegen sie niemals öffentlich vorgegangen; es wurden über ihr Verhalten niemals dritte Personen gehört, sondern nur ihre eigenen Zuschriften gelesen; es wurde in der Sache kein Ordinariatsbeschluß gefaßt u. kein Ordinariatserlaß hinausgegeben."
gez. Dr. Scheglmann
Generalvikar
gez. Wührl
Sekretär
Online since 23-07-2014, last modification 24-06-2016.
Document no. 13637
Scheglmann, Alphons Maria
Wührl, Johann Baptist
: [Kein Betreff]. Regensburg, 09 October 1922
"Gegen die betreffende Lehrerin wurde niemals der Bannfluch geschleudert; sie wurde niemals von den Sakramenten ausgeschlossen; es wurde ihr niemals der Empfang der heiligen Kommunion untersagt (es handelt sich ausschließlich um die tägliche Kommunion); es wurde gegen sie niemals öffentlich vorgegangen; es wurden über ihr Verhalten niemals dritte Personen gehört, sondern nur ihre eigenen Zuschriften gelesen; es wurde in der Sache kein Ordinariatsbeschluß gefaßt u. kein Ordinariatserlaß hinausgegeben."
gez. Dr. Scheglmann
Generalvikar
gez. Wührl
Sekretär