Document no. 16552
Bertram, Adolf Johannes
to Pacelli, Eugenio
Breslau, 23 September 1922
Exzellenz!
Auf die geneigte Zuschrift vom 20. d. M. Nr. 25122 beehre ich mich unter Rückgabe der Anlage das Nachstehende ergebenst zu erwidern.
Für die 11 Pfarr-und Curatus-Stellen des Dekanats Pomesanien, die zusammen kaum 14.000 Seelen umfassen, kann ein eigener Bischöflicher Delegat, wie in Tütz seitens Posen und in Polnisch-Oberschlesien seitens Breslau geschehen, allerdings nicht bestellt werden. Andererseits sind für diese Pfarreien ausser den Correspondenzen seelsorglicher Natur unter den heutigen wechselvollen Verhältnissen so viele verwaltungstechnische Verhandlungen absolut notwendig, dass ich überzeugt bin, dass diese von Pelplin (Culm) aus kaum erledigt werden können. Das kleine Dekanat ist tatsächlich wie ein Appendix der Diözese Ermland.
Hinzukommen die in der Eingabe erwähnten Schwierigkeiten des Verkehrs und der nationalen Gereiztheit.
Das Beste wäre es, wenn der Hochwürdigste Herr Bischof Rosentreter den Hochwürdigsten Herrn Bischof Bludau ersuchte, in seinem Namen die ordentliche Verwaltung (addministratio et jurisdictio episcopalis delegata) zu üben.
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Das wird schwer zu erreichen
sein. Entschliessungen solcher Art zu fassen zaudert der Bischof von Culm Jahre
lang.Die Bestellung des Bischofs von Ermland als "Administrator Apostolicus" ist nicht zu empfehlen, weil sonst die Nachbarstaaten Polen und Tschechien in den politisch zu ihnen gehörenden Diözesan-Teilen sofort "Administratores Apostolicos" fordern. Gegen diese Conzession [sic] in dieser Zeit sprechen bekanntlich sehr wichtige Gründe.
Genügen wird eine einfache Erklärung des Heiligen Stuhles, die dem Hochwürdigsten Herrn Bischof von Ermland, vorausgesetzt sein Einverständnis, dieselben Vollmachten zuspricht, die der Delegat in Tütz für seinen Anteil besitzt.
In tiefer Ehrerbietung bin
Ew. Exzellenz
ergebenster
A. Card. Bertram