TEI-P5
Document no. 20371
Dem Hl. Stuhl ist bekannt geworden, daß sich in verschiedenen Diözesen der katholischen
Welt Priester finden, die aus Unkenntnis oder Nichtachtung der von der päpstlichen Autorität
betreffs kirchlicher Auszeichnungen erlassenen Anordnungen, besonders des Motu proprio Pius
X. vom 21. Februar 1905, ohne Scheu öffentlich Mißbrauch treiben mit Titeln und anderen
Auszeichnungen, die nur Priestern vorbehalten sind, die sich durch kirchliche Lehre,
Frömmigkeit und apostolischen Eifer auszeichnen und deshalb eine päpstliche Ehrung verdient
und erhalten haben.
Es ist der Wunsch des Hl. Stuhles, daß die Hochwürdigsten Ordinarien gegen diesen beklagenswerten Mißbrauch mit aller Strenge und Wachsamkeit vorgehen und in ihren Diözesen die entsprechenden und geeigneten Schritte tun, um den Wert der päpstlichen Auszeichnungen zu wahren und einem Mißbrauch vorzubeugen, der auch den Ernst und die Demut gefährdet, die die schönste Zierde der Diener des Altares sind.
Der Hl. Stuhl macht es den Hochwürdigsten Ordinarien weiterhin zur Pflicht, ihm die Namen der Geistlichen anzugeben, die sich des erwähnten Mißbrauchs schuldig gemacht haben.
Indem ich den Hochwürdigsten Herren Ordinarien Deutschlands Vorstehendes auftraggemäß zur Kenntnis bringe, bin ich mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochschätzung und Verehrung
ergebenst
Online since 20-01-2020.
Document no. 20371
Pacelli, Eugenio
to [Deutscher Episkopat]
Berlin, 23 December 1929
Es ist der Wunsch des Hl. Stuhles, daß die Hochwürdigsten Ordinarien gegen diesen beklagenswerten Mißbrauch mit aller Strenge und Wachsamkeit vorgehen und in ihren Diözesen die entsprechenden und geeigneten Schritte tun, um den Wert der päpstlichen Auszeichnungen zu wahren und einem Mißbrauch vorzubeugen, der auch den Ernst und die Demut gefährdet, die die schönste Zierde der Diener des Altares sind.
Der Hl. Stuhl macht es den Hochwürdigsten Ordinarien weiterhin zur Pflicht, ihm die Namen der Geistlichen anzugeben, die sich des erwähnten Mißbrauchs schuldig gemacht haben.
Indem ich den Hochwürdigsten Herren Ordinarien Deutschlands Vorstehendes auftraggemäß zur Kenntnis bringe, bin ich mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochschätzung und Verehrung
ergebenst