TEI-P5
Document no. 2801
Die Vorgänge in der Nacht vom 1. auf den 2. ds. Mts. auf der hiesigen österr. ungarischen Gesandtschaft geben den Vertretern der hier beglaubigten diplomatischen Missionen Anlass zu bitten, es möchten die Beamten und Bediensteten der hiesigen Polizeibehörden erneut, und außerdem die Kommandostellen und Angehörigen der in München befindlichen Truppenteile mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Dienstgebäude und die Wohnungen der Mitglieder des diplomatischen Korps nach den international anerkannten Grundsätzen des Völkerrechtes die Exterritorialität genießen und unter keinen Umständen und unter keinem Vorwande ohne Wissen und Willen der Inhaber betreten werden dürfen, vielmehr auf Ersuchen mit allen Mitteln geschützt werden müssen.
Außerdem wird die Bitte gestellt, den diplomatischen Vertretungen eine Mitteilung darüber zukommen zu lassen, auf welchem Wege am kürzesten und sichersten bei etwaigen Eingriffen in die Rechte der Exterritorialität der Schutz des Volksstaates Bayern erbeten und erreicht werden kann.
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Document no. 2801
[Diplomatisches Korps in Bayern] to [Eisner, Kurt]
Munich, 03 January 1919
Außerdem wird die Bitte gestellt, den diplomatischen Vertretungen eine Mitteilung darüber zukommen zu lassen, auf welchem Wege am kürzesten und sichersten bei etwaigen Eingriffen in die Rechte der Exterritorialität der Schutz des Volksstaates Bayern erbeten und erreicht werden kann.