Document no. 2863
[Bergen, Carl-Ludwig Diego von]
to Pacelli, Eugenio
Rorschach, 04 August 1919
22v
gewisse in Österreich befindliche feindliche Vermögenswerte mit Beschlag belegt werden können. Diese Begründung ist schon deshalb völlig unhaltbar, weil in Deutschland die Tschecho-Slovakischen Privatrechte keinerlei besonderen Ausnahmenbestimmungen unterworfen sind. Seitens der Deutschen Regierung ist daher gegen die Einleitung der Zwangsverwaltung nachdrücklich Einspruch erhoben worden. Bisher ist eine 23r
Stellungnahme der Tschecho-Slovakischen Regierung in der Angelegenheit nicht erfolgt, sodass zur Zeit neue Vorstellungen durch die Deutsche Verwaltung in Prag veranlasst worden sind.