Document no. 551
Bludau, Augustinus to Bertram, Adolf Johannes
Frauenburg, 09 November 1929
Grundsätzlich halte ich meinen Einspruch (vom 16. August d. Js) gegen die Kürzung des dem Bischöflichen Stuhle seit 1855 zustehenden Staatsgehaltes von 27.000 RM. aufrecht. In der Voraussetzung aber,
1) dass der Unterschiedsbetrag zwischen dem obigen und dem konkordatsmässig angesetzten Gehalte zu meinen Lebzeiten aus anderweitigen Staatsmitteln gewährt werde,
2) dass später etwaige eigene Einnahmen des Bischofs solange nicht eingerechnet werden, als das Gehalt von 27.000 Mk nicht erreicht wird,
will ich hierdurch dem von der Berliner Konferenz aufgestellten Verteilungsschlüssel zustimmen.
gez. + Augustinus