Document no. 8797
Pacelli, Eugenio
to Gasparri, Pietro
Munich, 18 June 1921
Summary
Pacelli teilt mit, dass die Ernennung des Meißener Bischofs für dieses eine Mal ausnahmsweise nach gemeinem Recht vollzogen werden kann. In Zukunft müsse die Ernennung wie in den anderen Teilen des Reichs erfolgen, vorausgesetzt, es kommt ein Konkordat mit dem Deutschen Reich zustande. Pacelli schlägt daher vor, die Frage vorerst ruhen zu lassen, ebenso jene der Ernennung eines Dekans und weiterer Kanoniker für die Diözese, auch entgegen den Bestimmungen des Kanons 483 CIC/1917.[no subject]





Pacelli
1↑Protokollnummer rekonstruiert aus Protokollbuch.