Document no. 884
Hartmann, Felix von: Protest des preußischen Episkopates gegen die Aufhebung der geistlichen Ortsschulinspektion, in: Kölnische Volkszeitung, Nr. 950, 02 December 1918
Als das Schulaufsichtsgesetz vom 11. März 1872 Gesetzeskraft erlangt hatte, erklärten die preußischen Bischöfe dem Staatsministerium unter dem 11. April desselben Jahres: „Der organische Zusammenhang, welcher zwischen Volksschule und Kirche mehr denn ein Jahrtausend bestand und welcher durch dieses Gesetz im Prinzip verletzt wird, stützt sich nicht allein auf ein geschichtlich überliefertes Herkommen, welches auch durch Gesetze und Verordnungen des Staates vielfach anerkannt und verbürgt war, sondern auch auf ein der Kirche eingeborenes göttliches Recht, dessen sie sich, selbst wenn sie wollte, nicht entäußern könnte, da es ihr zur Erfüllung der unerläßlichen Pflicht des christlichen Unterrichtes und der Erziehung der Jugend von ihrem göttlichen Stifter übertragen wurde.“
Gleichwohl trug die frühere Regierung trotz des stets erneuten Einspruches der Bischöfe kein Bedenken, auf Grund des gedachten Gesetzes den Einfluß der katholischen Kirche auf die Volksschule immer mehr zu unterbinden, indem sie in steigendem Umfang den Geistlichen die Ortsschulinspektion entzog und nur noch selten Geistliche als Kreisschul-Inspektoren anstellte.
Wenn jetzt kurzerhand der letzte Rest der geistlichen Ortsschulinspektion von der Regierung beseitigt werden soll, so können die preußischen Bischöfe nicht umhin, gegen diese neue Beeinträchtigung des unveräußerlichen Rechtes der Kirche auf die Volksschule feierlich zu protestieren, zumal diese Maßnahme getroffen wird von einer nur vorläufigen Regierung.
Wir katholischen Bischöfe können unser Handeln nicht abhängig machen von den wandelbaren Meinungen der Menschen, sondern müssen uns leiten lassen von den unwandelbaren Prinzipien der ewigen Wahrheit. Wir werden darum auch stets bemüht bleiben, so viel an uns liegt, den Frieden zwischen Kirche und Staat aufrecht zu erhalten, anderseits aber auch unsere Pflicht tun gegen die unserer Hirtensorge anvertrauten Gläubigen, insbesondere gegen die Kinder, welche Gott zu christlichem Unterricht und zu christlicher Erziehung in Haus und Schule der Kirche überwiesen hat. Namens der Bischöfe Preußens: gez. Felix Kard. von Hartmann, Erzbischof von Köln.