TEI-P5
Der Gesamtsteuerverband - kurz: Gesamtverband - der acht bayerischen Diözesen wurde
am 27. Dezember 1921 gegründet. Grundlage dafür war das bayerische
religionsgesellschaftliche Steuergesetz vom 27. Juli 1921, durch das für die
katholische Kirche eine Landeskirchensteuer eingeführt wurde. Der Gesamtsteuerverband war
eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nahm die Steuerangelegenheiten der bayerischen
katholischen Kirche nach den gesetzlichen Vorgaben des religionsgesellschaftlichen
Steuergesetzes und der Satzung der kirchlichen Steuerverbandsvertretung wahr. Dazu
übertrugen ihm die Diözesen ihre Steuerbefugnisse. Der Gesamtsteuerverband verteilte die
Kirchensteuereinnahmen nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel auf die Bistümer,
nachdem seine eigenen Verpflichtungen und Ausgaben berücksichtigt worden waren. Das
Leitungsgremium war mit jeweils zwei Vertretern jeder Diözese, dem Bischof bzw. einem von
ihm bestellten Vertreter sowie einem gewählten Laien, besetzt. Der Gesamtepiskopat musste
die getroffenen Entscheidungen allerdings bestätigen. Dessen ungeachtet blieben die Bistümer
bei ihren Finanzangelegenheiten unabhängig.
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Gesamtsteuerverband der acht bayerischen Diözesen
Bibliography
Bayerisches religionsgesellschaftliches Steuergesetz vom 27. Juli 1921; Schlagwort Nr. 48
.

KARG, Theodor, Die Einführung der Landeskirchensteuer in Bayern, in: Zeitschrift für
bayerische Kirchengeschichte 29 (1960), S. 237-244.
REH, Jonas, Der Abschluss der Amerika-Anleihe der bayerischen Diözesen im Jahr 1926
unter der Federführung des Bamberger Erzbischofs Jakobus von Hauck, in: Historischer
Verein Bamberg. Berichte 154 (2018), S. 151-184, hier 164 f.
Recommended quotation
Gesamtsteuerverband der acht bayerischen Diözesen, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1706, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1706. Last access: 07-06-2025.