Änderung der Diözesangrenzen zwischen den Bistümern Limburg, Mainz, Trier und Fulda

Die Umschreibung der Bistumsgrenzen der Bistümer Limburg, Trier und Fulda, die vorerst durch die Bulle "Provida sollersque" von 1821 festgelegt worden war, erfuhr in den 1880er Jahren sowie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine schrittweise Veränderung, wobei es vor allem um an Limburg angrenzende Gebiete ging.
Das Bistum Limburg verzeichnete 1884 einen Gebietszuwachs durch Abtretungen des Bistums Mainz. Im Zuge dieser Veränderungen erhielt das Bistum im Westen den Bereich der Grafschaft Hessen-Homburg und im Nordwesten das Gebiet des Landkreises Biedenkopf. 1889 kamen die beiden Exklaven Harheim und Dornassenheim zum Bistumsgebiet hinzu, die zuvor ebenfalls zu Mainz gehört hatten. Unklar blieb lange Zeit die Frage nach der verhältnismäßig großen Enklave rund um Wetzlar, die seit 1821 zur Diözese Trier gehörte. Erst 1933 wurde dieses Gebiet an Limburg abgetreten.
Ein weiterer Punkt war die Frage nach den nördlich von Frankfurt gelegenen Pfarreien, die zum Gebiet der Diözese Fulda gehörten, während das Stadtgebiet Frankfurts zum Bistum Limburg gezählt wurde. Durch das Anwachsen der Bevölkerung im Zuge der Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erweiterte sich das Stadtgebiet Frankfurts einschließlich der Vororte im Norden. Die kommunale Einheit sollte sich nun auch in einer seelsorglichen Einheit widerspiegeln. In den 1920er Jahren wurde schließlich eine Einigung getroffen, die 1930 vollzogen werden sollte: Die nördlich von Frankfurt gelegenen Pfarreien wurden nun Limburg zugeschlagen.
Bibliography
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Änderung der Diözesangrenzen zwischen den Bistümern Limburg, Mainz, Trier und Fulda, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 311, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/311. Last access: 22-12-2024.
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