TEI-P5
                        
                             
                        In seiner Denkschrift an die würrtembergische Regierung vom 12. Januar 1922
        setzte sich der Rottenburger Bischof Paul Wilhelm von Keppler mit dem zweiten vertraulichen
        Vorentwurf für das württembergische Gesetz über die Kirchen auseinander. Obwohl der
        Vorentwurf den Kirchen mehr entgegenkam als zu erwarten war, kritisierte ihn der Bischof im
        Sinne der Staatsfreiheit der Kirchen vehement. Im Fokus der Kritik standen wie schon in der
        Denkschrift des Ordinariats vom 3. Dezember 1920 vor allem die
        Staatsaufsicht über die Vermögensverwaltung der Kirchen und das
        Kirchensteuerrecht. 
                        
                             
                        
                             
                        Online since 18-09-2015, last modification 23-02-2017. Show PDF 
                        
                    
    Denkschrift Paul Wilhelm von Kepplers an die württembergische Regierung vom 12. Januar 1922
Bibliography
MICHEL, Wolf-Rüdiger, Das württembergische Gesetz über die Kirchen vom 3. März
            1924. Entstehung und Entwicklung (Reihe Rechtswissenschaft 150), Pfaffenweiler 1993,
            S. 41, 47, 231.
                            Württembergisches Kirchengesetz vom 3. März 1924; Schlagwort
                Nr. 5047
.
                        