Nach der Novemberrevolution 1918 gab sich die Evangelische Landeskirche in
Württemberg eine den veränderten Bedingungen angepasste Verfassung. Ein Evangelischer
Oberkirchenrat war von nun an für die Verwaltung der Landeskirche zuständig und ernannte
etwa die Pfarrer. Er bestand aus zwölf Mitgliedern, darunter die vier Prälaten als
Leiter der vier Sprengel der Landeskirche, Laien und Geistliche. Vorsitzender des
Oberkirchenrates war der Kirchenpräsident, der vom Landeskirchentag und dem Oberkirchenrat
auf Lebenszeit gewählt wurde. Der Kirchenpräsident hatte gleichsam monarchische Befugnisse,
war etwa vom Landeskirchentag unabhängig und konnte beschlossene Kirchengesetze zurückweisen.
Das Amt des Kirchenpräsidenten konnte entweder ein Theologe oder ein Jurist ausüben, erst
nach der Umwandlung in ein Bischofsamt 1933 war es Theologen vorbehalten. Des Weiteren gab
es einen Landeskirchenausschuss, der aus dem Kirchenpräsidenten sowie dem Präsidenten und
einem weiteren Mitglied des Landeskirchentages bestand. Der Landeskirchenausschuss übte die Dienstaufsicht über den
Oberkirchenrat aus und entschied über die Besetzung wichtiger kirchlicher Ämter. Der
Landeskirchentag vertrat die Gesamtheit der Kirchenmitglieder. Es war für die kirchliche
Gesetzgebung, die Feststellung des landeskirchlichen Haushaltes und die Kontrolle der
landeskirchlichen Behörden zuständig.
Sources
Kirchliches Gesetz, betreffend die Verfassung der Evangelischen Landeskirche in
Württemberg (Kirchenverfassungsgesetz) vom 24. Juni 1920, in: Allgemeines
Kirchenblatt für das evangelische Deutschland 69 (1920), S. 384-394.
Kirchliches Gesetz, betreffend die Verfassung der Evangelischen Landeskirche in
Württemberg (Kirchenverfassungsgesetz) vom 24. Juni 1920 [Auszug], in: HUBER, Ernst
Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert.
Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche
in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014,
S. 626-631.
Bibliography
HERMLE, Siegfried, Landesynode, in: Württembergische Kirchengeschichte online, in:
www.wkgo.de (Last access: 25.11.2019).
SAUER, Paul, Württemberg in der Weimarer Republik, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin /
SCHAAB, Meinrad (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 4: Die
Länder seit 1918 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in
Baden-Württemberg), Stuttgart 2003, S. 73-149, hier 142 f.
Recommended quotation
Württembergisches Gesetz betreffend die Verfassung der Evangelischen Landeskirche (Kirchenverfassungsgesetz) vom 24. Juni 1920, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 10067, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/10067. Last access: 02-05-2024.
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