Auslieferungsfrage
Der Kaiser befand sich allerdings im sicheren Exil in den Niederladen und bei den übrigen Beschuldigten verzichteten die Alliierten im Februar 1920 auf eine Auslieferung. Sie wollten zunächst die Prozesse vor dem deutschen Reichsgericht abwarten. Obwohl 1921/22 in elf Verfahren gegen 17 Angeklagte nur sieben Schuldsprüche erfolgten, blieben die Alliierten bei dieser Entscheidung. Nichtsdestoweniger sorgten diese Prozesse für Empörung im rechten politischen Spektrum Deutschlands.
Sources
Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und
assoziierten Mächten vom 16. Juli 1919, in: Reichsgesetzblatt 1919, Nr. 140,
S. 687-1350, hier 980-983, in: alex.onb.ac.at (Last access: 10.07.2012).
Bibliography
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