Ausnahmezustand in Bayern 1919-1922
Da die Reichsregierung aber kein Interesse an einem Verfassungsstreit mit Bayern hatte, nahm es Verhandlungen auf, an denen auch Führer der Landtagsparteien teilnahmen. Es wurde schnell ein Kompromiss gefunden, den von Kahr aber ablehnte. Er wurde daraufhin am 12. September 1921 zum Rücktritt gezwungen.
Der neue Ministerpräsident Hugo Graf von und zu Lerchenfeld auf Köfering und Schönberg konnte den Konflikt mit dem Reich im Berliner Protokoll vom 24. September 1921 beilegen, auf dessen Grundlage die Republikschutzverordnung so abgeändert wurde, dass nun die Landeszentralbehörden für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen zuständig waren. Auch der Schutz aller Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sollte durch sie erfolgen. Daraufhin wurde der Ausnahmezustand aufgehoben.
Bibliography
HÜRTEN, Heinz, Kabinett Lerchenfeld, 1921/22, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Last access: 07.02.2014).
HÜRTEN, Heinz, Revolution und Zeit der Weimarer Republik, in: SCHMID, Alois (Hg.),
Handbuch der bayerischen Geschichte, Bd. 4: Das neue Bayern. Von 1800 bis zur
Gegenwart, Teilbd. 1: Staat und Politik, München 22003,
S. 439-498, hier 476 f.