Debatte über ein Reichslehrerbildungsgesetz 1920-1924
Tatsächlich begann man im Reichsministerium des Innern noch während der Weimarer Nationalversammlung mit der Arbeit an einem Gesetzentwurf. Obgleich Bildungspolitiker, der DLV und die meisten im Reichstag vertretenen Parteien immer wieder darauf drängten, die offene Frage der Lehrerbildung zu klären, wurde die Vorlage eines Gesetzentwurfes von den Finanzministern des Reichs und der Länder mit Rücksicht auf die schwierige wirtschaftliche Lage immer wieder verhindert. Die Arbeiten an einem Lehrerbildungsgesetz des Reichs kamen im Januar 1923 zum Erliegen, als das Reichskabinett auf Antrag des Finanzministeriums entschied, von einer Einbringung des Entwurfs in den Reichstag abzusehen. Stattdessen sollte das Innenministerium das zu erwartende selbstständige Vorgehen der Länder möglichst koordinieren. Eine einheitliche Regelung auf Länderebene scheiterte aber schon allein daran, dass Bayern im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern weiter an der seminaristischen Lehrerbildung festhielt. Zwar versuchten die Befürworter der Reform weiter die Regierung über den Reichstag zur Vorlage eines Gesetzentwurfes zu bewegen, jedoch scheiterten diese Bemühungen endgültig, als das Reich in der 3. Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 die Aufgaben des Schul- und Bildungswesens den Ländern zu selbstständiger Regelung überließ.
Sources
Kabinettssitzung vom 14. Dezember 1922, 17 Uhr. Entwurf eines
Lehrerbildungsgesetzes, in: HARBECK, Karl-Heinz (Bearb.), Akten der Reichskanzlei. Das
Kabinett Cuno I, Boppard am Rhein 1968, Nr. 21, in: www.bundesarchiv.de (Last access: 19.03.2014).
Kabinettsitzung vom 12. Januar 1923, 11 Uhr. Entwurf eines
Lehrerbildungsgesetzes, in: HARBECK, Karl-Heinz (Bearb.), Akten der Reichskanzlei. Das
Kabinett Cuno I, Boppard am Rhein 1968, Nr. 41, 2www.bundesarchiv.de (Last access: 19.03.2014).
Bibliography
BÖLLING, Rainer, Volksschullehrer und Politik. Der Deutsche Lehrerverein 1918-1933
(Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 32), Göttingen 1978,
S. 169-179.
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die
Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u. a. 1981, S. 966-969.