Interalliierte Rheinlandkommission

Die Interalliierte Rheinlandoberkommission war von 1920 bis 1930 die oberste Behörde des besetzten Rheinlandes mit Sitz in Koblenz. Sie bestand aus je einem Vertreter der vier Besatzungsmächte Frankreich, Belgien, Großbritannien und den USA. Ihr Präsident war während der gesamten zehn Jahre ihrer Tätigkeit der französische Vertreter und Oberkommissar der französisch besetzten Gebiete Paul Tirard.
Grundlage der Arbeit der Kommission bildete das Rheinlandabkommen, ein Nebenabkommen des Versailler Vertrags. Mit Inkrafttreten des Friedensvertrags am 10. Januar 1920 nahm die Kommission ihre Arbeit auf. Sie konnte Verordnungen, sogenannte Ordonnanzen, mit Gesetzeskraft erlassen und war den deutschen Behörden der besetzten Gebiete gegenüber weisungsberechtigt. Bei den Regierungspräsidenten und bei den Bezirksämtern bzw. Landkreisen wurden zur Kontrolle der Verwaltung Besatzungsoffiziere als so genannte Delegierte eingesetzt. Verstöße gegen Anordnungen der Kommission konnten schwer bestraft, missliebige Personen ausgewiesen werden.
Von deutscher Seite war bei der Rheinlandoberkommission ein Reichskommissariat für die besetzten rheinischen Gebiete offiziell als Vertretung akkreditiert, in welchem jedes von der Besatzung betroffene Land durch einen Staatskommissar vertreten war. Das Kommissariat wurde zwischen April 1923 und November 1925 im Zuge der Ruhrkrise aufgehoben.
Paul Tirard führte ein strenges Besatzungsregiment und agierte im Sinne der französischen Rheinlandpolitik, die auf eine Separation des Gebietes und seinen engen Anschluss an Frankreich abzielte. So nutzten insbesondere Belgien und Frankreich die Rheinlandoberkommission während der Ruhrkrise, in dem sie Spezial- oder Sanktionsordonnanzen erließ, um den Widerstand der deutschen Seite zu brechen. Mit Verabschiedung des Dawes-Plans änderte sich die Politik der Kommission ab der zweiten Jahreshälfte 1924. Die Kontrolle der deutschen Verwaltung wurde weitgehend eingestellt und die Delegierten wurden im Verlauf des Dezember 1925 abgezogen. Für die Zulassung deutscher Gesetze und Verordnungen genügte nun die Übersendung der amtlichen Publikationen an die Kommission. Am 28. Juni 1930 fand die letzte Sitzung der Rheinlandoberkommission statt, bevor die Besatzung selbst am 30. Juni endete.
Sources
Die politischen Ordonnanzen der Interalliierten Rheinlandkommission und ihre Anwendung in den Jahren 1920-1924. Eine Sammlung von Belegstücken (Dokumente zu Besetzung der Rheinlande 1), Berlin 1925, in: digital.ub.uni-duesseldorf.de (Last access: 19.07.2013).
PEYRONNET-DRYDEN, Florence, Inventar der Akten der Interalliierten Rheinlandkommission online, in: dhdhi.hypotheses.org (Last access: 15.10.2013).
TIRARD, Paul, La France sur le Rhin, Paris 1930.
Bibliography
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GEMBRIES, Helmut, Rheinlandkommission, in: Historisches Lexikon Bayerns, in:www.historisches-lexikon-bayerns.de (Last access: 07.06.2013).
JARDIN, Pierre, La politique rhénane de Paul Tirard (1920-1923), in: Revue d'Allemagne 21 (1989), S. 208-216.
STEEGMANS, Christoph, Die finanziellen Folgen der Rheinland- und Ruhrbesetzung 1918-1930, Stuttgart 1999.
STEEGMANS, Christoph, Die "Rheinlandbesetzung" 1918-1930 im wirtschaftlichen und sozialen Überblick, in: BREUER, Dieter / CEPL-KAUFMANN, Gertrude (Hg.), "Deutscher Rhein – fremder Rosse Tränke?" Symbolische Kämpfe um das Rheinland nach dem Ersten Weltkrieg (Düsseldorfer Schriften zur Neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens 70), Essen 2005, S. 13-56, hier 14-16.
Recommended quotation
Interalliierte Rheinlandkommission, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 13047, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/13047. Last access: 21-12-2024.
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